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Bayern: Großes Spiel kehrt zurück

Viel los in der deutschen Glücksspiel-Landschaft! In Bayern können sich die Spieler und Spielerinnen über ein weiteres Stück Normalität in den Spielbanken freuen. Nachdem hier bereits schon länger an den Spielautomaten gespielt werden darf, ist nun auch das Große Spiel an den Spieltischen zurückgekehrt. Weniger erfreut ist man im Saarland. Hier stört man sich an der Glücksspielwerbung der Online Casinos mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein. Aus diesem Grund hat die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) nun zwei Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielanbieter ausgesprochen.

Spielbank in Deutschland.

Die Spielbanken in Bayern dürfen ihren Spielern jetzt auch wieder das Große Spiel zur Verfügung stellen. Dabei müssen aber weiterhin Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. (©katjasv/Pixabay)

Bayern: Roulette und Co. seid 15. Juni möglich

Spieler und Spielerinnen in Bayern können sich die Hände reiben. Wer in den letzten Tagen eine Spielbank besucht hat, konnte lediglich an einem der Spielautomaten Platz nehmen. Mittlerweile aber gibt es weitere Lockerungen. Seit dem 15. Juni ist in den bayerischen Spielbanken auch das sogenannte Große Spiel wieder möglich. Hier mit sind die Tischspiele wie Roulette oder Blackjack gemeint. Vorerst ist das Angebot hier zwar lediglich auf American Roulette und Blackjack beschränkt, dennoch kehrt ein Stück Normalität in die bayerischen Spielbanken zurück. Grundlage für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs sei demnach ein umfangreiches Hygienekonzept.

In einer Pressemitteilung der Spielbanken heißt es hierzu:

“Die Sicherheit unserer Gäste sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Daher wurde in den vergangenen Wochen ein umfassendes Hygienekonzept für das Spiel am Roulette- und Black-Jack-Tisch erarbeitet. Dieses wurde in den einzelnen Spielbank-Standorten mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt.“

Plexiglas gehört zum neuen Gesamtbild der Spielbanken

Inhaltlich baut das Hygienekonzept in vielen Bereichen auf dem bereits bekannten Konzept für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs an den Spielautomaten auf. So müssen alle Mitarbeiter und Gäste eine Maske tragen, gleichzeitig sollen die Chips und Jetons regelmäßig desinfiziert werden. Alle Spieler und Mitarbeiter werden zudem aufgefordert, sich vor dem Spielbeginn die Hände zu desinfizieren. Ergänzend dazu möchten die Spielbanken Desinfektionsspender aufstellen, um an den Spieltischen, den Eingängen und den Ausgängen eine schnelle Desinfektion zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit des Großen Spiels wird zunächst allerdings noch zeitlich eingeschränkt. Um nicht vor leeren Tischen stehen zu müssen, sollten sich Spieler daher online die korrekten Öffnungszeiten ihrer jeweiligen Spielbank ansehen.

Eine weitere Änderung: Eine Vorrichtung aus Plexiglas soll errichtet werden. Diese soll den Schutz der Gäste untereinander und gegenüber den Mitarbeitern sicherstellen. Ebenso sollen die Spielgäste ihre Gewinne geschützt durch eine Plexiglasscheibe an der Kasse erhalten. Obwohl sich alle Beteiligten an die neuen Maßnahmen erst einmal werden gewöhnen müssen, ist die Freude über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs bei allen groß. Nicht zuletzt beim Freistaat Bayern. Dieser betreibt alle neun Spielbanken des Lands und versorgt so mehr als 700 Menschen mit Arbeitsplätzen. In den letzten 20 Jahren erwirtschafteten die Casinos rund 836 Millionen Euro als Spielbankabgaben für den Freistaat. Knapp 250 Millionen davon sind direkt den Standortkommunen zugeflossen.

Untersagungsverfügung aus dem Saarland Richtung Schleswig-Holstein

Während sich in Bayern in der Industrie derzeit alles auf die Wiederaufnahme des Großen Spiels konzentriert, geht der Fokus im Saarland in eine andere Richtung. Bereits in den letzten Monaten hatte das Saarland oftmals Kritik an Schleswig-Holstein geübt, da diese Lizenzen an Glücksspielunternehmen ausstellte und diese Anbieter im Saarland Werbemaßnahmen umsetzen. Als erste Glücksspielaufsichtsbehörde hat die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) nun auf Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages zwei Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielunternehmen erlassen. Beide Unternehmen besitzen eine Lizenz aus dem Bundesland Schleswig-Holstein, haben für das eigene Angebot aber auch im Saarland Werbung gemacht. Künftig wird dies den Unternehmen durch die Untersagungsverfügungen nun verboten.

Schleswig-Holstein hatte den anderen Bundesländern eigentlich zugesichert, die Werbemaßnahmen der lizenzierten Anbieter begrenzen zu wollen. In der Vergangenheit gab es jedoch immer wieder Kritik anderer Bundesländer, die eben genau diesen Schritt offenbar vermissen. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Verhältnismäßigkeit der Werbung in Form bundesweit empfangbarer Kommunikationsmittel zur regionalen Kommunikation. Zu spüren sei hiervon jedoch nichts, so der Tenor der anderen Bundesländer und auch der LMS. Viel mehr sei es so, dass die TV-Werbung für Glücksspielangebote bei privaten TV-Sendern viel zu häufig zu sehen sei. Speziell zu Tageszeiten, zu denen auch Kinder oder Jugendliche einschalten würden. Ruth Meyer, die Direktorin der LMS, erklärte: „Die LMS hat sich daher entschlossen Schritte zu ergreifen, damit über schleswig-holsteinische Alleingänge unter der Geltung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags nicht das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung gerade auch in Corona-Zeiten massiv gefährdet wird.“ Um welche Glücksspielunternehmen es sich handelt, ist derweil nicht bekannt.

Der Beitrag wurde am 22.6.2020 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , veröffentlicht.
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