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Bundesländer beschließen eigene Glücksspielgesetze

Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt nur deshalb in Kraft, weil alle Bundesländer diesem zugestimmt haben. Somit gibt es ein bundesweites Gesetz, das die wichtigsten Details regelt. Allerdings haben die Bundesländer das Recht, das Gesetz für sich zu ändern. Der Spielerschutz darf hierunter natürlich nicht leiden. Einige Bundesländer haben das eigene Gesetz bereits in Angriff genommen. Doch welche Änderungen erwartet die Spieler und die Glücksspielbetreiber?

Eine Hamburger Straße bei Nacht. In dieser Straße steht eine große Spielhalle.

Die deutschen Bundesländer setzen unterschiedliche Ausführungsgesetze zum Deutschen Glücksspielstaatsvertrag fest. Geringere Abstände stehen stark in Kritik. (©francescoronge/Pixaba)

Mindestabstand zwischen den Glücksspielbetrieben im Fokus

Der über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag geregelte Mindestabstand zwischen den Glücksspielanbietern steht bei fast allen Bundesländern im Fokus. Während viele den geforderten Abstand als zu groß ansehen, sehen andere Länder darin einen Verstoß gegen den Spielerschutz. So finden einige Landesregierungen, dass beim Mindestabstand Schulen und Jugendeinrichtungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Entsteht kein ausreichend großer Abstand zwischen Kindereinrichtungen und Glücksspielstätten, könnte dies eine Spielsucht bei den Jugendlichen auslösen. Das Vorhandensein der Spielstätten würde von den Kindern und Jugendlichen als normal betrachtet. Der mögliche hohe Gewinn reizt die Kinder und Jugendlichen und könnte dazu führen, dass insbesondere Spielautomaten genutzt werden. Diese seien laut der Gewerkschaft der Polizei grundsätzlich zu leicht erreichbar.

Zudem wurde in den letzten Monaten vermehrt festgestellt, dass Minderjährige an illegalen Glücksspielen teilnehmen. Trotz dieser Tatsachen reagieren die Länder unterschiedlich auf den im Glücksspielstaatsvertrag festgesetzten Abstand.

Rheinland-Pfalz eventuell ohne Mindestabstand

Rheinland-Pfalz hat sich noch nicht festgelegt, wie der Mindestabstand definiert wird. Ursprünglich lag der Plan vor, den Mindestabstand zwischen den Spielstätten auf 500 Meter festzulegen. Auf diesen Vorschlag hin reagierten die Kommunen und die Glücksspielbetriebe. Die Kommunen befürchten bei einem zu großen Abstand eine Verringerung der Steuereinnahmen, und zwar aus einem guten Grund. Wird ein Mindestabstand festgelegt, müssen womöglich einige Glücksspielstätten schließen. Logischerweise führt dies zu einer Verringerung der Gesamt-Umsätze und somit auch zum Wegfall von Steuern.

Diese Kritik führte dazu, dass es in Rheinland-Pfalz vorerst gar keinen Abstand geben wird. Die Regelung wurde bis 2028 ausgesetzt. Das wiederum rief Organisationen und Verbände auf den Plan, die starke Kritik üben. Andreas Stamm von der Suchtberatung Trier empfindet die Entscheidung als skandalös. Im Rahmen einer Pressemitteilung gab er klar zu verstehen, dass er erwartet hätte, dass der Glücksspielstaatsvertrag komplett umgesetzt wird. Stamm befürchtet, dass der Spielerschutz zu kurz kommt.

Die Befürchtung erfolgt nicht grundlos. Die Suchtberatung, in der Andreas Stamm arbeitet, hat in den letzten Jahren 900 Personen beraten. Häufig handelt es sich um Spieler, die einen hohen Betrag verloren haben und keinen Ausweg kennen, die Schulden zu bezahlen. Aus diesem Grund fordert die Suchtberatung, alle Spielhallen in Gewerbegebiete zu verlagern und aus den Fußgängerzonen zu verbannen. Schließlich würden überschuldete Spieler immer wieder zu den frei zugänglichen Automaten greifen.

Hessen möchte Spielerschutz ausweiten

Andere Bundesländer reagieren gänzlich anders. Hessen möchte den Mindestabstand von 300 Meter auf 250 Meter verringern und nimmt hierbei auch Jugend- und Kindereinrichtungen in den Fokus. Ferner soll der Abstand auch zu Suchtberatungen eingehalten werden. Abgesehen hiervon möchte Hessen verstärkt in die Prävention investieren. So plant die Regierung, eine Million Euro für Spielsucht-Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen.

Aber nicht nur Casinos und Spielhallen stehen in Hessen im Fokus. Auch für Lotterien stehen Änderungen an: Ab 2022 sollen sich die Abgaben der Lotteriegesellschaften um zehn Prozent erhöhen. Diese Erhöhung fließt an Sport-, Jugend- und Sozialverbände.

Bayern hat Ausführungsgesetz beschlossen

Bayern stellt ein weiteres Bundesland dar, in dem bereits das Ausführungsgesetz beschlossen wurde. Der Mindestabstand wurde auf 250 Meter reduziert. Allerdings profitieren alle Betreiber der Casinos und Spielhallen von einer Übergangsfrist, die bis 2031 läuft. Diese Übergangsfrist gilt für alle Betriebe, die bereits im Jahr 2019 bestanden. Alle anderen müssen sich an den Mindestabstand halten, dürfen jedoch einen entsprechenden Antrag stellen. Über solch einen wird nur entschieden, wenn er innerhalb von drei Monaten gestellt wird.

Eine weitere Idee aus Bayern könnte ebenfalls zu starker Kritik von Suchtberatungen führen: Es sollen Lizenzen vergeben werden, anhand derer bis zu drei Spielhallen in einem Gebäude angesiedelt werden dürfen. Die Betreiber der Spielhallen genießen hierbei eine Lizenzzeit von zehn Jahren. Ob dies wirklich dem Spielerschutz zugute kommt oder die Existenz der Betriebe sicherstellt, ist eine sehr gute Frage.

Nordrhein-Westfalen verringert Abstand

Nordrhein-Westfalen hat ein Herz für alle Casinos und Spielhallen und reduziert den Abstand auf einhundert Meter. So eine Entscheidung tritt natürlich nicht ohne Widerstand in Kraft. Antreiber des geringen Abstandes sind CDU und FDP, während die Opposition klar dagegen war. SPD-Abgeordnete Elisabeth Müller-Witt erklärte in der Pressekonferenz, dass sich ab sofort die Anzahl der Glücksspielstätten erhöhen wird. Während bislang innerhalb eines bestimmten Umkreises nur eine Spielstätte stand, werden dort in Zukunft drei stehen.

Auch die Grünen sind der Meinung, dass durch den verringerten Abstand der Spielerschutz reduziert wird. Diesem Argument setzte die CDU entgegen, dass die Spieler vermehrt zum Online Angebot greifen. Hier stellt sich die Frage, weshalb dann überhaupt mehr Spielstätten vor Ort entstehen dürfen.

Der Beitrag wurde am 23.6.2021 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , veröffentlicht.
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