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Glücksspiel-Monopol: Österreich verstößt gegen die EU-Regel

Die österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll ermitteln, ob die in Österreich geltenden Glücksspielregeln gegen das EU-Recht verstoßen. Besagtes Gutachten wurde von den Universitäten Osnabrück und Passau durchgeführt und zeigen deutliche Defizite auf.

Eine junge Frau hält 5 ASS-Karten in der Hand.

Die Glücksspielregeln in Österreich verstoßen in weiten Teilen gegen das EU-Recht. Ein Gutachten hat die Gründe hierfür aufgedeckt. (©AdinaVoicu/Pixabay)

Gutachten bemängelt Glücksspielmonopol in Österreich

Die Gutachter kamen zu sehr interessanten Entdeckungen. So dürfen in Österreich Online Glücksspiele nur von den Casinos Austria angeboten werden. Diese Tatsache kommt einem Monopol sehr nahe und verstößt eindeutig gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit.

Ähnlich verhält es sich mit neu zu vergebenden Lizenzen. So wurden im Jahr 2016 drei neue Lizenzen an Casinos vor Ort vergeben. Hierzu hätte eigentlich eine EU-weite Ausschreibung erfolgen sollen. Das war leider nicht der Fall und die Lizenzen wurden erneut an die Casinos Austria vergeben. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2010 beschlossen, dass die Vergabe neuer Lizenzen über eine Ausschreibung geschehen soll. Auch daran hatte sich Österreich nicht gehalten.

Auch bei Poker liegt eine Monopolstellung vor

Ebenfalls im Fokus der Gutachter stand die Tatsache, dass die Casinos Austria das Poker-Monopol innehaben. Bis zum Jahr 2019 durfte auch die CCC-Kette Poker anbieten. Als deren Lizenz auslief, wurde sie nicht erneuert.

Hinter der CCC-Kette steht Peter Zanoni, der nicht erst durch den Wegfall der Lizenzen ein finanzielles Problem erlitt. Bereits vor dem Auslaufen der Poker-Lizenz meldete Zanoni Insolvenz an. Ein Grund für die Insolvenz wurden unter anderem Steuerschulden angegeben. Zanoni hatte jahrelang versucht, die Insolvenz abzuwenden, allerdings ohne Erfolg. So musste das Unternehmen alle Einsätze seiner Kunden versteuern, nicht jedoch seinen eigenen Gewinn. Am Ende hatte die CCC-Kette Steuerschulden von 600 Millionen Euro – ein Grund, weshalb Zanoni aufgab. Und das, obwohl noch nicht alle Gerichte entschieden hatten. Von der Schließung der Casinos waren 600 Mitarbeiter betroffen.

Diese Geschichte wurde von den Gutachtern ebenfalls negativ bewertet, da Poker nun nur noch von den Casinos Austria angeboten werden darf. Dass alle zwölf Standorte Poker anbieten dürfen, liegt unter anderem daran, dass auch Poker als gemischtes Spiel betrachtet wird. Somit stellt Österreich Poker auf eine Stufe mit Sportwetten. Trotzdem stellt sich die Frage, warum andere Unternehmen dieses Spiel nicht anbieten dürfen, wenn es doch gar kein Glücksspiel ist?

Spielerschutz kommt zu kurz

Abgesehen von der Monopolstellung haben die Gutachter ermittelt, dass auch die Werbestrategien gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Die Werbung, die von den Casinos Austria betrieben wird, orientiert sich nicht an den vorgeschriebenen Werberichtlinien, die in Europa gültig sind. So müsste die Werbung so gestaltet werden, dass der Spielerschutz gewahrt bleibt. Das liegt bei der Werbung von Casinos Austria nicht vor.

Abgesehen hiervon gibt es in Österreich keine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für das Überwachen der Casinos zuständig ist. Derzeit liegt diese Aufgabe beim Finanzministerium. Nachdem der Staat einen Anteil an den Casinos Austria besitzt, dürfen Zweifel gehegt werden, ob die Überwachung oder Überprüfung neutral und fachlich fundiert stattfindet. Schließlich möchte der Staat die Einnahmen nicht verlieren. All dies wird von den Gutachtern ebenfalls negativ aufgelistet.

Interessanterweise ist der aktuelle Finanzminister Gernot Blüm der gleichen Meinung und empfiehlt, die Überwachung der Casinos einer unabhängigen Stelle zu übertragen.

Als seltsam fiel den Gutachtern auf, wie in Österreich die Glücksspiele betrachtet werden. So werden Sportwetten nicht als Glücksspiel betrachtet, Slots und Casinospiele hingegen schon. Trotz dieser Ansicht vergibt Österreich keine separate Lizenz für Sportwetten. Nur Kombi-Lizenzen werden vergeben, und zwar erneut an die Casinos Austria. Zudem darf im Moment nur das Online Casino win2day Online Glücksspiele anbieten. Auch dieser Anbieter zählt zu den Lotterien.

Im weiteren Verlauf des Gutachtens weisen die Autoren darauf hin, dass bestimmte Regulierungen nur in Gaststätten gültig sind. In Spielhallen konnten diese Vorschriften nicht gefunden werden. Zudem stellt die Casinos Austria AG vermehrt Automaten für Lotterien auf. In einigen Bundesländern in Österreich sind diese Automaten verboten. Das Unternehmen interessiert sich für diese Tatsache scheinbar nicht und stellt die Automaten auch dort auf.

Forderung nach Gesetzesänderung wird laut

Solch ein Gutachten führt natürlich dazu, dass Experten nach einer Gesetzesänderung verlangen. Zudem wurde die Aussage aufgenommen, dass im Grunde genommen derzeit das in Österreich gültige Gesetz gar nicht gültig wäre und nicht beachtet werden müsste. Hierbei handelt es sich lediglich um persönliche Meinungsäußerungen.

Angesichts der in der EU herrschenden Dienstleistungsfreiheit fällt negativ auf, dass keine Online Casinos ihren Dienst anbieten dürfen. Sobald ein Glücksspielanbieter in einem europäischen Land sitzt und von diesem Land eine Lizenz erhielt, darf es laut EU-Recht seine Spiele in jedem EU-Land anbieten. Dies wird jedoch von Österreich verhindert. Aus diesem Grund wird nun gefordert, dass die Monopolstellung der Casinos Austria aufgegeben wird und auch andere Glücksspielanbieter zum Zug kommen. Solch eine Situation würde nicht zum Nachteil ausfallen, da auch andere Online Casinos Steuern zahlen müssten. Zudem könnten in Österreich neue Arbeitsplätze entstehen, wenn alle Anbieter von einer zentralen Stelle überwacht werden. Ihr interessiert euch für Glücksspiel und wohnt in Österreich? Dann lernt unbedingt die seriösesten Online Casinos in Österreich kennen.

Der Beitrag wurde am 30.10.2020 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , , , veröffentlicht.
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