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Umlaufbeschluss: Beachtung könnte Lizenz sichern

Wenn ein Online Glücksspielanbieter im nächsten Jahr eine Lizenz für Deutschland erhalten möchte, muss dieser natürlich die im neuen Glücksspielstaatsvertrag definierten Vorschriften beachten. Wer diese nicht einhält, verringert seine Chancen auf eine Lizenz. Doch nun wurde der Umlaufbeschluss bekannt, der bereits seit vorletzter Woche gilt. Auch dieser muss eingehalten werden, damit sich die Chance auf eine Lizenz erhöht.

Ein Spielautomat in einer Spielhalle.

Hält ein Online Glücksspielanbieter die Regeln des Umlaufbeschlusses ein, wird er als zuverlässig eingestuft. (©AidanHowe/Pixabay)

Einhaltung des Umlaufbeschluss erhöht die Zuverlässigkeit

Eigentlich hatten die Online Casinos damit gerechnet, dass sie bis zum nächsten Jahr Zeit haben, ihr Angebot zu überarbeiten und an die Regeln im Glücksspielstaatsvertrag anzupassen. Doch plötzlich wurde ein Umlaufbeschluss veröffentlicht, der bereits seit dem 15. Oktober 2020 gilt. Dieser Umlaufbeschluss besagt, dass bereits jetzt alle Regulierungen eingehalten werden müssen. Das Einhalten der Regeln führt dazu, dass ein Online Casino als zuverlässig eingestuft wird. Wer die Regulierungen nicht einhält, gilt als unzuverlässig.

Der Umlaufbeschluss wurde so kurzfristig beschlossen und veröffentlicht, dass jedes Online Casino nur zwei bis drei Wochen Zeit hatte, um die eigene Website zu überarbeiten. Es kann davon ausgegangen werden, dass den meisten Glücksspielanbietern diese Frist nicht reicht. Hinzu kommt, dass das Einhalten des Umlaufbeschlusses zu keinem Anspruch führt, dass auch wirklich im nächsten Jahr eine Lizenz vergeben wird. Anders gesagt: Wer sich nicht an die Regeln hält, könnte trotzdem eine Lizenz erhalten. Und wer sich an die Regeln hält, wird nicht zwingend mit einer Lizenz belohnt.

Nur Spielautomaten – keine Casinospiele

Im Umlaufbeschluss wurden die gleichen Regulierungen vermerkt wie im Glücksspielstaatsvertrag. Somit darf kein Online Casino die bekannten und beliebten Tischspiele wie Roulette, Baccarat und Blackjack anbieten. Lediglich Spielautomaten dürfen angeboten werden. Das bedeutet für die Anbieter, dass sie eigens für Deutschland eine neue Seite kreieren müssen, über die nur Spielautomaten angeboten werden dürfen. Jegliche Casinospiele dürfen dort nicht erscheinen. Wer sich nicht an diese Hauptregel hält, gilt als unzuverlässig. Die Chance auf eine Lizenz sinkt somit erheblich.

Hinzu kommt, dass bereits jetzt das im neuen Glücksspielstaatsvertrag geregelte Einsatzlimit eingehalten werden muss. Hierbei handelt es sich um 1000 Euro, die ein Spieler pro Monat setzen darf. Schwierig an diesem Einsatzlimit ist die Tatsache, dass diese Summe für alle Casinos gilt. Zu überprüfen, ob sich ein Spieler daran hält und nicht womöglich diese Summe in mehreren Casinos setzt, ist Aufgabe der Online Casinos.

Eine weitere Vorschrift besteht darin, dass eine Runde an einem Spielautomaten mindestens fünf Sekunden dauern muss. Automatische Spiele dürfen ebenfalls nicht angeboten werden: Jede neue Runde muss manuell bestätigt werden. Und nicht zu Letzt dürfen keine Spiele parallel genutzt werden. Eine Neuheit ist der sogenannte Panik-Knopf, anhand dessen sich jeder Spieler für die nächsten 24 Stunden sperren kann. Um zu erfahren, wie lange ein Kunde bereits spielt, muss die Spielzeit eingeblendet werden.

Fehlende Zuverlässigkeit nicht rückwirkend möglich

Das Positive im Zusammenhang mit dem Umlaufbeschluss ist, dass die Einstufung der Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit erst ab dem Umlaufbeschuss möglich ist. Sollte sich ein Glücksspielanbieter in der Vergangenheit gegen die neuen Regeln gestellt haben, so darf er nicht als unzuverlässig eingestuft werden. In der Tat dürfen alle Anbieter erst ab der Veröffentlichung des Umlaufbeschlusses bewertet werden.

Das Einhalten der neuen Regulierungen ist jedoch nicht immer einfach. Schließlich hatten die Anbieter keine lange Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Aus diesem Grund ist es auch fraglich, ob der Umlaufbeschluss überhaupt rechtens ist. Schließlich steht noch nicht fest, ob der neue Glücksspielstaatsvertrag überhaupt in Kraft tritt: Die Ratifizierung der Bundesländer steht noch aus.

Ebenfalls steht nicht fest, ob die Online Casinos tatsächlich ab dem 15.10.2020 bewertet werden. Womöglich reicht es aus, wenn die Anbieter in den nächsten Wochen oder Monaten ihr Angebot umstellen. Wenn es schon keinen Rechtsanspruch auf eine Lizenz gibt, wenn die Vorschriften eingehalten werden, so muss nicht jeder Anbieter zwingend als unzuverlässig eingestuft werden, wenn er gegen die Regeln verstößt.

Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen EU-Recht

Nach wie vor verstößt der neue Glücksspielstaatsvertrag gegen das EU-Recht. Dieses Recht sieht vor, dass der Wettbewerb nicht eingeschränkt werden darf. Werden in Zukunft jedoch nur noch Spielautomaten als Online Spiele erlaubt, so stellt dies definitiv einen Verstoß gegen das EU-Recht dar. Schließlich stellt es keine Gerechtigkeit dar, wenn von privaten Anbietern nur noch Slots angeboten werden dürfen und dass nur noch staatliche Casinos Tischspiele im Sortiment führen dürfen. Demzufolge kann es sein, dass sich viele Online Casinos, die über eine Lizenz aus einem EU-Land verfügen, weiterhin alle Spiele anbieten werden. Eventuell legen diese Casinos keinen Wert darauf, eine Lizenz aus Deutschland zu erhalten. Falls doch, so kann heute noch nicht abgeschätzt werden, ob ein Online Casino eine Lizenz erhält oder nicht.

Trotzdem sollte niemand den Umlaufbeschluss auf die leichte Schulter nehmen, da Kontrollen angekündigt wurden. In erster Linie sollen diejenigen kontrolliert werden, die sich auch in der Vergangenheit gegen gewisse Vorschriften gestellt haben. Und sollten Bedenken bestehen, ob ein Casino in Zukunft die Regeln einhalten wird, so könnte auch dieses kontrolliert werden.

Der Beitrag wurde am 2.11.2020 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , , veröffentlicht.
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