Ein Gerichtsmitarbeiter aus Braunschweig hat über Jahre hinweg Geld aus der Staatskasse auf sein eigenes Konto geschleust. Der 42-Jährige leitete über Jahre hinweg mehr als eine Million Euro aus der Staatskasse auf sein Privatkonto um. Jetzt hat das Landgericht Braunschweig ein Urteil gesprochen. Der Mann muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Seine Ehefrau, die ihm half, kam mit einer milderen Strafe davon.

Wie bestraft man einen Insider, der den Staat um 1,4 Millionen Euro betrügt? Das Landgericht Braunschweig schickt den Täter nun für mehrere Jahre wegen besonders schwerer Untreue ins Gefängnis.
- Justizbeamter aus Braunschweig schleuste über 1,4 Millionen Euro Steuergelder auf Privatkonto.
- Haupttäter muss viereinhalb Jahre in Haft, seine Ehefrau erhielt eine Bewährungsstrafe.
- Betrug blieb fast ein Jahrzehnt unentdeckt, weil die internen Kontrollen nicht griffen.
Viereinhalb Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe
Das Gericht verurteilte den ehemaligen Beamten zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Der Vorwurf: Untreue in einem besonders schweren Fall. Seine 43-jährige Partnerin erhielt eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie wurde der Geldwäsche für schuldig befunden. Damit folgte das Gericht in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für den Haupttäter sogar fünf Jahre gefordert hatte.
Untreue begeht, wer ihm anvertrautes fremdes Vermögen für eigene Zwecke missbraucht. Das gilt für den Kassenwart eines Vereins ebenso wie für einen Justizbeamten mit Zugriff auf Staatsgelder. Bei hohen Summen, wie im aktuellen Fall, wird daraus ein “besonders schwerer Fall”. Laut Strafgesetzbuch (§ 266 StGB) liegt der Strafrahmen hier zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.
Und was genau ist Geldwäsche? Geldwäsche ist der Versuch, illegal erworbenes Geld – zum Beispiel aus Diebstahl, Drogenhandel oder eben Untreue – in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen. Man “wäscht” das schmutzige Geld also rein. Das passiert oft durch unauffällige Transaktionen, Investitionen oder eben, indem man es auf dem eigenen Konto liegen lässt und normal ausgibt. Auch Beihilfe ist strafbar (§ 261 StGB) und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Insider-Job im Braunschweiger Sozialgericht
Der Mann hatte durch seine Tätigkeit im Gericht direkten Zugriff auf die Zahlungsabwicklung. In der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Braunschweig gehörte es zu seinen Aufgaben, die Vergütungen für Anwälte im Rahmen der Prozesskostenhilfe abzuwickeln. Seine Vorgehensweise unterscheidet sich damit von vielen bekannten Betrugsmaschen.
Er benötigte weder Phishing-Mails noch den sogenannten WhatsApp-Betrug, um an das Geld zu kommen – er saß direkt an der Quelle. Aber wie konnte das so lange funktionieren? Ganz einfach, denn er kannte die internen Abläufe und Schwachstellen des Systems ganz genau. Und dieses Wissen nutzte er aus, um Gelder, die eigentlich für Juristen bestimmt waren, auf das gemeinsame Konto mit seiner Frau umzuleiten.
Kleine Beträge sollten den großen Betrug tarnen
Anstatt sich mit einer einzigen großen Summe zu bedienen, wählte der Mann eine unauffälligere Taktik. Über viele Jahre hinweg veranlasste er hunderte von kleinen Einzelüberweisungen. Jede für sich genommen fiel im Alltagsgeschäft der Justizkasse kaum auf. In der Summe wuchs der Schaden aber auf rund 1,4 Millionen Euro an. Die Kontrollsysteme des Gerichts reagierten auf einzelne hohe Abbuchungen, nicht aber auf die Masse der kleinen Überweisungen.
System mit teuren Lücken
Kaum zu glauben, aber der Betrug lief offenbar fast ein Jahrzehnt unbemerkt. Bereits seit Januar 2015 sollen die ersten Überweisungen geflossen sein. Für den Prozess war jedoch nur der Zeitraum von Februar 2019 bis Februar 2024 relevant, da frühere Taten bereits verjährt waren. Die internen Kontrollen waren für diesen Betrug jahrelang praktisch nicht existent. Der Fall erweitert das bekannte Betrugsmaschen Schema um eine schwer zu entdeckende, interne Variante.
Geständnisse im Gerichtssaal mit offenem Ende
Vor Gericht zeigten sich beide Angeklagte geständig und räumten die Vorwürfe weitgehend ein. Das dürfte sich strafmildernd ausgewirkt haben, auch wenn die Verteidigung des Mannes auf eine noch geringere Strafe von maximal dreieinhalb Jahren gehofft hatte. Ein finales Kapitel ist in diesem Fall aber noch nicht geschrieben, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Verurteilten steht außerdem der Weg der Revision offen.
Geschrieben von: 