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UK Gambling Commission: bet365 muss Strafe zahlen

Die britische Glücksspielkommission (UKGC) und bet365 haben sich auf eine Geldstrafe von 582.120 Pfund geeinigt. Diese Strafe wurde verhängt, nachdem bei einer Compliance-Überprüfung im März des Vorjahres Mängel in den Bereichen Geldwäschebekämpfung und soziale Verantwortung in den Bingo- und Casinobetrieben von bet365 festgestellt wurden. Wir haben alle Fakten und Hintergründe zum Sachverhalt zusammengestellt.

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Der Glücksspielanbieter bet365 muss in Großbritannien eine Geldstrafe aufgrund von Verletzungen der Lizenzbestimmungen bezahlen.

Verfehlungen beim Glücksspiel als Grund für die Strafzahlung

Die UK Gambling Commission hat bet365, einen führenden Anbieter im Glücksspielsektor, zu einer Geldbuße von 582.120 GBP (ungefähr 678.722 EUR) verpflichtet. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag öffentlich gemacht.

Die Strafe folgt auf Unzulänglichkeiten im Online Glücksspielbetrieb von bet365, insbesondere in den Bereichen Geldwäschebekämpfung und soziale Verantwortlichkeit. Speziell wurde festgestellt, dass Hillside (UK Gaming) ENC, Inhaber einer bet365 Lizenz für Bingo- und Casino Angebote, 343.035 GBP zahlen muss, während Hillside (UK Sports) ENC, Lizenznehmer für Online Sportwetten, mit einem Bußgeld von 239.085 GBP belegt wurde.

Kritikpunkte umfassten das Versäumnis, neue Kunden vor ihrer ersten Einzahlung auf mögliche finanzielle Sanktionen zu überprüfen. Die bet365 Gruppe verließ sich zu stark auf die jährliche Selbstbestätigung der Kunden, anstatt eine eigenständige Prüfung der Spieler durchzuführen.

Im Hinblick auf die soziale Verantwortung passten die Interaktionen mit den Kunden häufig nicht zu den individuellen Bedürfnissen der Spieler. Es fehlten Belege dafür, dass Maßnahmen zur Bewertung des Risikos effektiv auf einzelne Spieler abgestimmt waren oder dass relevante Informationen die betroffenen Personen erreicht hatten.

Auf einen Blick

Die Untersuchung deckte mehrere Mängel im Bereich der sozialen Verantwortung auf:

  • Interaktionen mit Kunden: Diese waren häufig nicht auf die individuelle Erfahrung der Kunden oder ihr Risikoniveau abgestimmt, was die Effektivität der Maßnahmen reduzierte.
  • Frühwarnsysteme: Die implementierten Systeme zur Risikoerkennung erwiesen sich als unzureichend, um die Auswirkungen von Interaktionen auf das Spielverhalten der Kunden adäquat zu erfassen.
  • Bewertung von Kundenreaktionen: Es fehlten Mechanismen, um zuverlässig zu evaluieren, ob Kunden die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Ratschläge wirklich aufgenommen und verstanden hatten.

In Bezug auf die Anti-Geldwäsche (AML)-Vorschriften wurden folgende Defizite festgestellt:

  • Sorgfaltspflichten: Es mangelte an einer angemessenen Überprüfung der Kunden, um mögliche Schwachstellen im Geldwäsche-Risikomanagement zu identifizieren.
  • Überprüfungen bei Neukunden: Vor der ersten Einzahlung wurden notwendige Kontrollen bei Neukunden vernachlässigt.
  • Unabhängige Verifizierung: Unabhängige Überprüfungsverfahren wurden nicht durchgeführt; stattdessen verließ man sich zu sehr auf die jährliche Selbstverifizierung durch die Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Kundeninformationen wie Ausweisdokumenten.
  • Risikoprofilerstellung: Die Verfahrensdokumentation enthielt ungenügende Details darüber, wie Kunden in Kategorien wie „gefährdet“ oder „nicht gefährdet“ eingeteilt wurden.

Strafe vergleichsweise mild

Im Lichte der jüngsten Sanktionen durch die UK Gambling Commission erscheint die Geldbuße gegen bet365 als vergleichsweise geringfügig. Erst kürzlich, im Januar, verhängte die Behörde gegen Gamesys, einen anderen Akteur im Online Glücksspielmarkt, eine Strafzahlung von 6 Millionen GBP wegen Mängeln in den Bereichen soziale Verantwortung und Geldwäschebekämpfung. Auch der Wettanbieter Betfred musste bereits eine empfindliche Strafe wegen Lizenzverletzungen hinnehmen.

Bei Gamesys wurden Probleme identifiziert, die es Kunden erlaubten, höhere Beträge einzuzahlen, als die Unternehmensrichtlinien zuließen. Zudem wurden keine angemessenen Maßnahmen gegenüber Spielern mit auffälligem Spielverhalten ergriffen, und sogar Kunden, die beträchtliche Verluste hinnehmen mussten, erhielten weiterhin Werbenachrichten.

Stellungnahme der UKGC

Kay Roberts, Executive Director of Operations bei der UKGC, lieferte Einblicke in die Gründe für die vergleichsweise milde Strafe für bet365. Roberts betonte, die festgestellten Versäumnisse seien zwar ernst, fielen aber möglicherweise weniger gravierend aus als bei anderen Glücksspielbetreibern.

Dennoch unterstrich sie die Notwendigkeit von Korrekturen und warnte vor strengeren Regulierungsmaßnahmen bei Wiederholungsfällen. Diese Aussage lässt auf eine klare Erwartungshaltung der UKGC hinsichtlich der Einhaltung hoher Standards für ein sicheres, faires und kriminalitätsfreies Glücksspielumfeld schließen.

„Wir erwarten von den Betreibern hohe Standards in Bezug auf ein sicheres, faires und kriminalitätsfreies Glücksspiel und werden immer Maßnahmen ergreifen, um etwaige Versäumnisse zu korrigieren. Dieser Betreiber ist sich sehr bewusst, dass eine Wiederholung dieser Fehler zu einer Verschärfung der Regulierungsmaßnahmen führen wird.“ – Kay Roberts

Die Entscheidung gegen bet365 dient somit nicht nur als direkte Aufforderung zur Besserung an das Unternehmen, sondern auch als Warnsignal an andere Lizenzinhaber, die Wichtigkeit der Regulierungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf Geldwäschebekämpfung und soziale Verantwortung, ernst zu nehmen.

Der Beitrag wurde am 11.4.2024 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern veröffentlicht.
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