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Der große Schweizer Ordnungsbussen-Vergleich: Diese Strafen drohen beim Wildpinkeln, Grillen trotz Verbots und Co.

Der Sommer ist in vollem Gange. Bei Sonnenschein treibt es viele Menschen häufig nach draußen, die Parks und Wälder der Schweiz füllen sich. Doch Vorsicht: Bei einigen Vergehen, die insbesondere bei sommerlichen Temperaturen begangen werden, drohen den Schweizern empfindliche Strafen. Wir haben für euch herausgefunden, wie hoch die Bussen für das Urinieren im Freien, das ordnungswidrige Wegwerfen von Zigarettenstummeln und das Grillen im Freien trotz Verbot ausfallen kann. Dafür wurden die Ordnungsbussen bei der Kantonspolizei in den 20 grössten Schweizer Städten angefragt.

Wenn man nach dem Rauchen die Zigarette nicht im Mülleimer entsorgt, sollte man mit einer Ordnungsbusse rechnen. Für Raucher in Lugano, St. Gallen, Schaffhausen und Bellinzona wird das Portemonnaie bis zu 200 CHF leichter, wenn ihre Zigarette auf der Strasse landet. Damit greifen die vier Städte bei Ahnung besonders hart bei Wiederholungstätern durch. Die Ordnungsbusse in St. Gallen kann für einmalige Vergehen mit 50 CHF deutlich niedriger ausfallen. Auch in Vernier fällt die Littering-Busse mit 160 CHF vergleichsweise hoch aus. Mit einer minimalen Strafe von 150 CHF folgt Lausanne im Vergehens-Ranking. 80 bis 150 CHF fordern die Städte Bern, Köniz und Biel/Bienne ein, wenn eine Person beim Wegwerfen der Kippe auf dem Gehsteig erwischt wird. Zur Kasse gebeten werden außerdem die Freiburger, wo die Strafe zwischen 50 und 150 CHF betragen kann.

Einen Überblick über die Ordnungsbussen für das Werfen von Zigistummeln auf die Strasse bekommt ihr hier:

Günstiger davon kommen also Raucher in Winterthur und Uster: 50 bzw. 60 CHF müssen Personen bei der ordnungswidrigen Entsorgung ihrer Zigarette zahlen. Jeweils 80 CHF werden in Thun und Luzern gefordert, wobei letztere Stadt bei der erstmaligen Ahndung nur 40 CHF einnimmt.

Nicht nur beim Rauchen, auch beim Toilettengang kann im Sommer eine Ordnungsbusse fällig werden. Öffentliche Parks und Wälder werden gerne mal entfremdet und als Toilette benutzt. Das ist jedoch laut Gesetz nicht erlaubt und kann vom Ordnungsamt geahndet werden. Wer in Vernier beim Austreten im Freien erwischt wird, muss mit einer Busse in Höhe von 280 CHF rechnen – Spitzenwert im Vergleich. In fünf weiteren Städten wird das öffentliche Urinieren ebenfalls teuer: Genf, Lausanne, Lugano, Schaffhausen und Bellinzona sehen eine Strafe von 200 CHF vor, wenn Personen unerlaubt in der Öffentlichkeit austreten.

Wie hoch die Strafe in allen Städten ausfällt, erfahrt ihr in der Tabelle:

Deutlich weniger verlangt die Stadt Basel: Mit einer Busse von lediglich 50 CHF ist das Abrichten des Toilettengangs im Freien in der Rheinstadt am günstigsten. Auch in St. Gallen fällt die Strafe für das Urinieren mit 60 CHF vergleichsweise günstig aus. Winterthur, Uster, Luzern und La Chaux-de-Fonds folgen mit jeweils 80 CHF, die bei einer Ahndung verlangt werden. Auch wenn das Grillen im Park an ausgewiesenen Plätzen in vielen Städten grundsätzlich erlaubt ist, kann der Spass teuer werden, sollte man gegen das städtische Waldgesetz verstossen. Vor allem bei erhöhter Wald- und Flurbrandgefahr drohen beim unrechtmässigen Feuermachen empfindliche Strafen.

Strafen für das Grillen im Freien? Die gibt es in diesen Städten:

In Vernier kann die Stadt beim Grillen trotz Verbots zwischen 200 und 30.000 CHF verlangen. Gerät das Feuer ausser Kontrolle, werden in Chur für das Grillen im Freien maximal 10.000 CHF fällig. Bis zu 200 bzw. 250 CHF zahlen Grillfans in Lugano und La Chaux-de-Fonds, wenn sie ohne Erlaubnis das Feuer in öffentlichen Parks oder Wäldern anwerfen.

Einen Gesamtüberblick über alle Städte findet ihr hier:

Der Beitrag wurde am 11.7.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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