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Finnland: Polizei verbietet Aktivitäten von Betssons Tochtergesellschaft BML Group

Jedes Land hat entweder eine eigene Glücksspielaufsichtsbehörde oder eine andere Behörde dazu beauftragt, die Einhaltung der eigenen Glücksspielgesetze zu überprüfen. In Finnland ist die Polizeibehörde zuständig, die bei einer Tochtergesellschaft von Betsson Verstöße festgestellt hat. Es handelt sich um die BML Group, die eventuell eine Geldstrafe von 2,4 Millionen Euro zu zahlen hat.

Finnlands Hauptstadt Helsinki mit der berühmten Kathedrale.

Der Glücksspielanbieter BML Group hat auf dem finnischen Festland Werbung betrieben und wurde dafür bereits abgemahnt. Nachdem es in Finnland noch das Monopol gibt, war diese Werbung rechtswidrig. (©tap5a/Pixabay )

BML Group erhält Gelegenheit zur Stellungnahme

Ob die oben erwähnte Geldstrafe gezahlt werden muss oder nicht, hängt im Endeffekt von der BML Group ab. Dieses Unternehmen hat von der finnischen Polizeibehörde das Recht erhalten, bis zum 3. Juni Berufung einzulegen. Erst nach Ablauf dieses Datums wird die Geldstrafe fällig oder sie wird zurückgenommen. Wie die Entscheidung ausfallen könnte, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Das Unternehmen hatte bereits seit längerer Zeit die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf der Polizeibehörde zur Wehr zu setzen. Immerhin läuft seit längerer Zeit ein Anhörungsverfahren. Während dieses Verfahrens hatte das Unternehmen die Chance erhalten, das eigene Verhalten zu ändern und so eine Strafe zu verhindern.

Zum Teil hat das Unternehmen während des Anhörungsverfahrens das eigene Verhalten geändert, was der Polizeibehörde zufolge zu einer geringeren Strafe geführt hat. Doch welchen Verstoß hat das Tochterunternehmen von Betsson überhaupt begangen? Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Glücksspielmonopol, das in Finnland vorliegt. Demzufolge hat die BML Group keine Lizenz und darf in Finnland keine Glücksspiele anbieten. Darin hielt sich der Glücksspielanbieter nicht und hat über mehrere Kanäle hinweg Glücksspielwerbung betrieben.

Werbung läuft seit längerer Zeit

Erschwerend kam jedoch hinzu, dass das Unternehmen bereits seit längerer Zeit die verbotene Werbung betrieb und scheinbar darauf hingewiesen wurde. Trotzdem wurde die Werbung weiterhin betrieben, wobei sie zum Teil eingeschränkt wurde. Jene Einschränkung reichte aber nicht aus, da weiterhin alle auf dem Festland lebenden Bürger die Werbung erhalten konnten. So wurde unter anderem direkt auf der Website des Unternehmens Werbung betrieben, die sich an die finnische Bevölkerung richtete. Das war jedoch nicht die einzige Werbung, die BML Group betrieb. Es wurde scheinbar auch auf anderen Internetseiten Werbung für das eigene Angebot betrieben, obwohl diese Seiten nicht zur BML Group gehören.

Abgesehen hiervon wurden auch Artikel veröffentlicht, die somit von jedem gesehen und gelesen werden konnten. Um die Werbung möglichst effizient zu gestalten, wurden auch Videos und Podcasts genutzt. Es gibt jedoch eine weitere Idee, die von der BML Group genutzt wurde: Prominente, die laut Polizeibehörde für andere attraktiv sind. Dieser Fall gleicht denen, wenn Glücksspielanbieter beliebte Sportler nutzen, um auf das eigene Sortiment aufmerksam zu machen. Solche Personen werden eingesetzt, wenn sie als Vorbild fungieren und somit Personen zum Spielen animieren könnten, die bislang noch nicht gespielt haben.

Polizei verbietet alle Marketingaktivitäten

Wie sich der Pressemeldung der finnischen Polizei entnehmen lässt, glaubt die Polizei daran, dass die BML Group ein erhebliches finanzielles Interesse daran hat, die Marketingaktivitäten weiterzuführen. Das wird dadurch deutlich, dass Betssons Tochtergesellschaft nicht mit der Werbung aufhörte, obwohl es ihm des Öfteren auferlegt wurde. Die Änderungen bezüglich der Werbung reichten demnach nicht aus, um keine Geldstrafe festzusetzen. Zudem ist sich die Polizei sicher, dass die Werbung bereits seit längerer Zeit stattfanden, als auf den ersten Blick erkennbar wäre. Aus diesem Grund wurde die oben erwähnte Geldstrafe festgesetzt, gegen die das Unternehmen Berufung einlegen kann. Es wurde dem Unternehmen mit sofortiger Wirkung unterbunden, weiterhin Werbung für Finnland zu betreiben.

Sollte dies jedoch weiterhin der Fall sein, würde die Geldstrafe sofort aktiviert werden. Abgesehen hiervon hat die finnische Polizeibehörde eine weitere Maßnahme getroffen, um alle finnischen Bürger vor dem illegalen Glücksspielangebot abzusichern: BML Group wurde in die Liste der Unternehmen aufgenommen, die mit einer Zahlungssperre versehen wurden. Solch eine Zahlungssperre verhindert, dass Spieler an diese Glücksspielanbieter eine Zahlung vornehmen können. Damit wollte die Polizeibehörde im April dieses Jahres eine weitere Möglichkeit erschaffen, Spieler vor illegalem Glücksspiel zu schützen.

Zahlungsdienstleister werden eingebunden

Damit solch eine Zahlungssperre wirksam wird, müssen die entsprechenden Zahlungsdienstleister mitwirken. Diese müssen sich strikt an die Anweisungen der Polizei halten und dürfen in solchen Fällen weder eine Überweisung, noch eine Zahlung per Kreditkarte oder eine Lastschriftabbuchung genehmigen. Jedes der betroffenen Glücksspielunternehmen wird von der Polizeibehörde mit einem Beginn der Zahlungssperre und mit einem Ende der Zahlungssperre aufgenommen. Somit setzt die Polizei auf Prävention, falls BML Group die Marketingmaßnahmen nicht einstellt.

Derzeit bezieht sich die Zahlungssperre nur auf BML Group. Alle anderen Marken, die zu Betsson zählen, sind davon scheinbar nicht betroffen. Womöglich liegt dies daran, dass die BML Group gegründet wurde, um eine Tochtergesellschaft für Online-Casinos zu besitzen. Immerhin betreibt die BML Group ungefähr 15 verschiedene seriöse Online-Casinos und wird dementsprechend als großer Anbieter bezeichnet.

Betsson bietet alle Glücksspielvarianten an

Betsson hat seinen Sitz auf Malta und bietet alle Glücksspielarten an. Hierzu zählen nicht nur die klassischen Casinospiele wie Roulette, Poker und Baccarat. Das Unternehmen bietet auch Sportwetten an. Um hierüber einen guten Überblick zu bieten, hat sich der Mutterkonzern dazu entschieden, mehrere Marken zu kreieren. Dank der eindeutigen Namen lässt sich so schnell erkennen, welche Glücksspiele sich dahinter verbergen. Hinzu kommt, dass Betsson nicht nur auf Malta seine Marken anbietet. Das Unternehmen besitzt bereits Lizenzen für mehrere Länder, zum Beispiel für Großbritannien und Schweden. Um all das zu gewährleisten, hat sich Betsson für mehrere Standorte entschieden. Die Mehrheit aller Mitarbeiter, die auf 2.000 geschätzt werden, befinden sich jedoch in der Hauptstelle auf Malta. Das Unternehmen verzeichnete im vergangenen Geschäftsjahr Rekordumsätze.

Für Finnland besitzt Betsson und somit auch seine Tochtergesellschaft noch keine Lizenz. In diesem Land herrscht immer noch eine Monopolstellung und lediglich die Lotteriegesellschaft Veikkaus darf Pferdewetten, Toto und Spielautomaten anbieten. Hierbei handelt es sich um ein staatliches Unternehmen, das pro Jahr ungefähr eine Milliarde Gewinn generiert. Hiervon bleiben immerhin 200 Millionen Euro für den Staat – als Steuerzahlung.

Der Beitrag wurde am 1.6.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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