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Niederlande: Negative Ergebnisse bei Überprüfung von Spielhallen

Vor ein paar Wochen hat die Glücksspielaufsicht in den Niederlanden angekündigt, dass sie verstärkt Kontrollen durchführen wird. Selbstredend stand hierbei die Spielersicherheit im Vordergrund. Allerdings sollte auch überprüft werden, ob die Vorschriften des Glücksspielgesetzes eingehalten werden. Immerhin sind Glücksspiele in Holland erst vor Kurzem legalisiert worden. Deshalb kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass bereits jetzt alle Vorschriften und Regeln eingehalten werden.

Ein mobiles Türschloss schwebt vor einem Bild mit vielen Zahlen.

Bei der Überprüfung der KSA wurden zahlreiche Einlasskontrollen festgestellt. Ebenso fehlt die Verknüpfung zum zentralen Spieler-Register. (©TBIT/Pixabay)

20 Spielhallen wurden bislang untersucht

Bei der Ankündigung der Kontrollen gab die KSA nicht bekannt, welche Spielhallen und wie viele kontrolliert werden sollen. Deshalb konnte im Grunde genommen jedes landbasierte Casino oder Spielhalle damit rechnen, kontrolliert zu werden. So wie es derzeit aussieht, haben es viele nicht ernst genug genommen. Sonst wäre kaum ein so negatives Ergebnis festgestellt worden. Die meisten der kontrollierten Casinos und Spielhallen halten die neuen Richtlinien nicht vollständig ein.

In erster Linie werden die Regeln der Einlasskontrolle nicht beachtet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vorschrift der Datensammlung nicht eingehalten. Die Casinos müssen von jedem Spieler den Namen notieren und zudem feststellen, wie viel Zeit er im Casino verbringt. Ferner müssen alle Besuche notiert werden. Dahinter steckt eine totale Kontrolle des Spielverhaltens. Exakt gegen diese Kontrolle haben scheinbar viele Casinos verstoßen. Das kam zumindest bei den von der KSA durchgeführten Kontrollen heraus.

Doch welcher Sinn steckt hinter dieser strengen Datenerfassung? Es soll hierdurch festgestellt werden, ob sich das Spielerverhalten des Kunden ändert. Sollte es sich negativ verändern, sodass eine Spielsucht vorliegen könnte, muss der Glücksspielbetreiber eingreifen. Er muss zum Beispiel beratende Gespräche führen – aber auch weitere Maßnahmen sind möglich.

Casino darf Spieler sperren

Sollte ein vernünftiges Gespräch mit einem Spielsüchtigen zu keinem Erfolg führen, darf der Glücksspielanbieter diesen auch sperren lassen. Der Antrag auf Sperre eines Spielers kann im Übrigen auch ohne Zustimmung des Spielers erfolgen. Ferner wäre es in den Niederlanden auch möglich, dass Familienangehörige, Bekannte und sogar Sozialarbeiter die Sperrung beantragen. Bevor die Sperre durchgeführt wird, hat der Betroffene die Chance, sich zu äußern. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, darf in den Niederlanden auch das Gericht oder ein Gutachter entscheiden.

Der Eintrag erfolgt im CRUKS. Hierbei handelt es sich um ein Zentralregister, indem alle Daten gesammelt werden. Mit diesem Register müssen sich die Glücksspielanbieter verknüpfen, um gesperrte Spieler zu erkennen. Positiv ist, dass es sich um ein Zentralregister für Onlinespieler und Spieler vor Ort handelt. So kann ein gesperrter Spieler nicht auf die jeweils andere Spielart wechseln.

Hinter CRUKS steckt ein ausgeklügeltes System: Jeder, der in den Niederlanden spielen möchte, muss sich entweder über DigiD-Datenbank anmelden oder direkt bei der KSA eine Registrierung vornehmen. Diese Anmeldung ist notwendig, damit für jeden registrierten Spieler ein CRUKS-Code erstellt werden kann. Dieser Code wird jedes Mal mit der Sperrliste kontrolliert, wenn ein Spieler ein Casino vor Ort betritt. Diese Überprüfung fand wohl bei einigen Casinos nicht statt.

Gründe für Verstöße festgesetzt

Die KSA hat ihre Aufgabe sehr ernst genommen und nicht nur die Kontrollen durchgeführt. Zugleich wurden die Ergebnisse analysiert. So konnte die KSA ermitteln, dass viele Glücksspielstätten vor Ort noch keine Anbindung an das Sperrsystem besitzen. Die Vorschriften des neuen Glücksspielgesetzes geben jedoch klar vor, dass sich die Betreiber selbst um diese notwendige Anbindung kümmern müssen. Mit dieser Aufgabe haben die kontrollierten Betriebe bereits begonnen, aber noch nicht zu Ende gebracht.

Somit müssen die kontrollierten Glücksspielstätten auch nicht mit Konsequenzen rechnen. Zumindest wurden solche nicht öffentlich bekanntgegeben. Allerdings sollten sie sich mit der Anbindung an die zentrale Sperrdatei beeilen. Die nächsten Kontrollen wurden für April 2022 angesetzt. Diese relativ lange Zeitspanne vergeht jedoch sehr schnell. Abgesehen von den ortsansässigen Anbietern müssen sich jedoch auch die Online Casinos darum bemühen, die Sperrdatei nutzen zu können.

Gesetz reguliert Online Casinos und Spielstätten vor Ort

Das neue Gesetz, aufgrund dessen die Spielhallen vor Ort die strengen Regeln beachten müssen, wurde erst im April diesen Jahres gültig. Mit diesem neuen Gesetz wurde für die Niederlande zum ersten Mal das Online Glücksspiel legalisiert. Somit war dieses Land eines der letzten europäischen Länder, die das Online Glücksspiel reguliert haben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Online Glücksspiele verboten.

Die ersten Online Glücksspielanbieter konnten im Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Eine Voraussetzung für den Erhalt der Lizenz war jedoch, dass die Online Casinos sofort eine Verknüpfung mit dem zentralen Register vornehmen. Ohne diese Verknüpfung darf das Online Casino nicht angeboten werden. Somit haben die Online Glücksspielanbieter definitiv einen schwereren Stand. Landbasierte Casinos haben scheinbar eine inoffizielle Übergangsfrist erhalten. Spieler im Nachbarland Deutschland finden hier eine gute Casino Empfehlung. Das lässt sich somit daraus schließen, nachdem die kontrollierten Anbieter keine Strafe zu erwarten haben.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in Zukunft auch Online Casinos dahingehend kontrolliert werden, ob einerseits eine Verknüpfung zur Sperrdatei besteht und ob die oben erläuterten Maßnahmen bei einer Spielsucht eingehalten werden. Auf jeden Fall bleibt es spannend, wie die KSA weiter vorgeht.

Der Beitrag wurde am 8.12.2021 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , , veröffentlicht.
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