Seit vielen Jahren läuft ein Prozess gegen einen Mann, der die Deutsche Post um eine hohe Geldsumme betrogen hat. Die Summe, für die der Kriminelle verurteilt wurde, ist deutlich niedriger als zuvor gefordert. Der Mann wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er allerdings nicht antreten muss. Wir haben die wichtigsten Infos und die Hintergründe zum Fall und zum Urteil zusammengestellt.
In Koblenz ist ein langwieriger Gerichtsprozess mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Verurteilt wurde ein Mann, der die Deutsche Post betrogen hat.
- Der Prozess dauerte aufgrund der hohen Schadenssumme und der komplexen Beweislage insgesamt 8 Jahre.
- Durch falsche Angaben zu Volumen und Gewicht der versendeten Briefe rechnete der Verurteilte unrechtmäßig zu viel ab.
- Während ursprünglich von einem Schaden in Höhe von 80 Millionen Euro die Rede war, konnte nur die Schadenssumme von 1 Million Euro bewiesen werden.
Acht Jahre dauernder Prozess
Wie unter anderem die FAZ berichtet, wurde nach einem langwierigen Prozess, der sich über acht Jahre hinzog, ein 49-jähriger Mann vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Deutsche Post um über eine Million Euro betrogen.
Ein ursprünglich angestrebter Schaden von etwa 80 Millionen Euro konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Mann hatte bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht, sodass die verbleibende Strafe ausgesetzt wurde.
Die Betrugsmasche des Angeklagten
Der Verurteilte war Betriebsleiter einer Firma in Frankfurt, die als sogenannter Briefkonsolidierer tätig war. Diese Firma nahm Briefsendungen von Großkunden wie Banken oder Versicherungen entgegen und sortierte sie vor. Im Anschluss wurden die Briefe in vorsortiertem Zustand an ein Postverteilzentrum übergeben. Für diese Dienstleistung erhielt die Firma eine Vergütung, die sich nach dem Gewicht und Volumen der gesammelten Briefe richtete.
Die Firma arbeitete jedoch mit Subunternehmen zusammen, die in Mainz und Wiesbaden ansässig waren. Der Angeklagte war in der Position, falsche Angaben zu machen, um der Post mehr Briefe als tatsächlich vorhanden zu melden. Dadurch erhielt die Deutsche Post Geld für Leistungen, die nicht erbracht worden waren.
Ein Teilgeständnis und eine verkürzte Haftstrafe
Im Zuge des Prozesses legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab, was zu einer milderen Strafe führte. Er gab zu, dass er insbesondere an Samstagen falsche Angaben gemacht hatte. An diesen Tagen wurden die Briefe im Frankfurter Verteilzentrum weniger streng kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft konnte nachweisen, dass der Angeklagte und seine Komplizen dadurch unrechtmäßig Gelder von der Post erhielten.
Die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes wurde teilweise an die Subunternehmen und den Angeklagten selbst weitergeleitet. Dies führte zu einer Gesamtschadenhöhe von über einer Million Euro. Der Prozess gegen den Angeklagten war ursprünglich wegen der Schwierigkeit, den tatsächlichen Schaden zu berechnen, unterbrochen worden.
Verlauf des Prozesses und die Beteiligten
Der Fall wurde im Jahr 2017 erstmals verhandelt und zog sich aufgrund der komplexen Beweislage über mehrere Jahre hin. Zunächst war von einem Gesamtschaden von etwa 80 Millionen Euro die Rede, jedoch konnten keine entsprechenden Beweise vorgelegt werden. Der Prozess wurde 2019 vorläufig ausgesetzt, bevor er im März dieses Jahres fortgesetzt wurde.
Der Angeklagte wurde nicht alleine angeklagt. Zusammen mit ihm standen drei weitere Männer unter Verdacht. Einer dieser Komplizen ist mittlerweile verstorben, ein weiterer sitzt wegen eines anderen Vergehens in Haft. Gegen den dritten Angeklagten wurde das Verfahren abgetrennt und wird separat verhandelt.
Folgen für die Deutsche Post
Durch die falschen Abrechnungen wurden der Deutschen Post erhebliche finanzielle Verluste zugefügt. Die genaue Anzahl der betroffenen Briefsendungen ließ sich jedoch nicht mehr nachvollziehen. Der Schaden in Höhe von über einer Million Euro wurde durch die falsche Abrechnung und die dadurch zu viel gezahlten Gelder verursacht.
Der 49-Jährige wird nun die restliche Strafe nicht im Gefängnis absitzen müssen, da er bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit einer Berufung.