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Verzögerungen beim deutschen Glücksspielstaatsvertrag

Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben sich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Dieser sollte im Juli 2021 in Kraft treten. Wie während der Übergangsfrist zu verfahren ist, liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Allerdings ist es so, dass der neue Vertrag von der Europäischen Kommission abgesegnet werden muss. Hier gibt es nun eine Verzögerung, da sich einige Vereine und Institutionen negativ zu Wort gemeldet haben.

Vertrag unterschreiben.

Einige Fachbeiräte hegen Bedenken gegen die Regeln des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Deshalb kommt es derzeit zu Verzögerungen. (©delphinmedia/Pixabay)

Hauptkritikpunkte der Fachgesellschaften

In erster Linie wird kritisiert, dass die Spieler durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht ausreichend geschützt werden. Zwar sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag vor, dass jeder Spieler nur noch 1000 Euro pro Monat einzahlen darf. Die Frage lautet nur: Wer und wie soll überprüft werden, ob sich die Spieler nicht bei mehreren Online Casinos anmelden und somit die maximale Einzahlungssumme überschreiten? Dies könnte nur überprüft werden, wenn zugleich ein Zentralregister eingeführt werden würde. Darin müssten alle Daten der Spieler gespeichert werden. Obwohl dies logisch klingt, verbergen sich darin gewisse Probleme: Die Speicherung dieser sensiblen Daten könnte dem Datenschutz widersprechen. Zudem würde sich der Arbeitsaufwand der Online Casinos erheblich erhöhen: Es müsste immer ein Blick in das Register geworfen werden, um zu verhindern, dass die Einzahlungssumme überschritten wird.

Sollten Kreditinstitute gezwungen werden, Überweisungen zu überprüfen und zu unterbinden, falls ein Online Casino keine Lizenz besitzt, dann würde damit ebenfalls ein Recht angegriffen werden. Hierbei handelt es sich um das Recht auf Dienstleistungsfreiheit, das EU-weit garantiert ist. Andererseits ist durch die geregelte maximale Einzahlungssumme zu befürchten, dass vermehrt zu nicht lizenzierten Casinos gegriffen wird. Hinzu kommt, dass jeder Spieler vor Ort spielen kann. Somit stellt die gewählte Einzahlungsgrenze in keiner Weise eine Sicherheit für die Spieler dar.

Somit scheint es nicht verwunderlich, dass sich der Fachbeirat Glücksspielsucht an die EU-Kommission gewandt hat. Aufgrund dieser Kritik – an die sich weitere Verbände angeschlossen haben – wurde nun eine Stillhaltefrist beschlossen. Diese besagt, dass bis zum 18. September 2020 weitere Einwände eingereicht werden können. Aufgrund dieser Frist verzögert sich jedoch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages.

Anbieter von Online Glücksspielen meldeten sich ebenfalls zu Wort

Abgesehen von den Fachbeiräten und weiteren Verbänden, die auf Spielersucht achten, meldeten sich auch diverse Anbieter von Online Glücksspielen zu Wort. Diese bemängeln diverse Regelungen, die in den Entwurf für den Vertrag aufgenommen wurden:

  • Spielautomaten und Tischspiele sollen nicht mehr über das gleiche Portal angeboten werden. Exakt dies war jedoch bisher der Fall. Jedes Online Casino bietet sowohl Spielautomaten als auch Tischspiele wie Roulette, Poker und Baccarat an. Solch ein Vorgehen wird auch von allen Casinospielern erwartet. Schließlich möchte niemand entweder nur Slots oder nur Roulette spielen. Der neue Vertrag sieht jedoch vor, dass Tischspiele in Zukunft nur noch von staatlichen Lotterien angeboten werden dürfen.
  • Verbot von Live-Wetten: zwar bietet nicht jedes Online Casinos zugleich Sportwetten an. War dies jedoch bisher der Fall, so könnten zumindest Live-Wetten wegfallen. Denn auch dieses Angebot soll per neuem Vertrag verboten sein.
  • Die maximale Einzahlungssumme von 1000 Euro pro Monat und pro Spieler wird selbstredend ebenfalls kritisiert. Die IBIA (International Betting integrity Association) befürchtet, dass hierdurch die Spieler verstärkt zu nicht lizenzierten Online Casinos greifen. Dieses Verhalten würde dem Sinn widersprechen, den sich die Regierung durch den neuen Vertrag erhofft: Der Spielerschutz. Logischerweise können nicht lizenzierte Casinos nicht überwacht werden. Somit kann ein Spielerschutz nicht gewährleistet werden.

Sowohl die IBIA als auch die DoCV (Deutscher Online Casino Verband) hoffen darauf, dass die Spieler selbstständig zu den Maßnahmen greifen, die von den Online Casinos angeboten werden: Spieler dürfen seit Jahren eigene Einzahlungslimits festsetzen oder sich gar selbst sperren lassen. Eine per Gesetz erlassene Einzahlungsregulierung fördert definitiv die Nutzung illegaler Anbieter.

Was passiert während der Übergangsfrist

Nicht nur Online Casinos, sondern auch die Spieler hängen derzeit förmlich in der Luft. Solange es keinen neuen Glücksspielstaatsvertrag gibt, darf jedes Bundesland nach eigenen Vorgaben agieren. Daraus resultiert, dass jedes Bundesland anders reagiert: während einige Länder bereits jetzt das Online Glücksspiel akzeptieren, sehen andere darin einen Gesetzesverstoß. Letzteres wendet sich jedoch gegen das EU-Recht, das klar besagt, dass europäische Anbieter auch in Deutschland ihre Dienste anbieten dürfen. Dementsprechend steht fest, dass sich derzeit zwei Gesetze gegenüber stehen.

All dies könnte sich auch auf den neuen Vertrag auswirken. Es könnten während der Stillhaltefrist weitere Petitionen eingereicht werden oder die Regierungen setzen sich erneut zusammen. Somit könnte es theoretisch auch passieren, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag komplett überarbeitet wird.

Experten zufolge würde es sich jedoch lohnen, wenn das Glücksspiel in Deutschland legalisiert wird. Als Folge hiervon würden nicht nur neue Arbeitsplätze entstehen. Es würden sich auch die Steuereinnahmen erhöhen. Bereits im Jahr 2019 hat der Staat über die Sportwetten 500 Millionen Euro an Steuern eingenommen. Lizenzierte Online Casinos müssten selbstverständlich ebenfalls Steuern zahlen. Bleibt nur zu hoffen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag bald in Kraft tritt. Hiervon profitieren nicht nur die Spieler, sondern auch der Staat, dessen Steuereinnahmen definitiv erhöht werden würden.

Der Beitrag wurde am 2.9.2020 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , veröffentlicht.
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