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BetVictor wegen nicht erlaubter Facebook-Werbung angeklagt

In den meisten europäischen Ländern wurde über das entsprechende Glücksspielgesetz auch geregelt, ob eine Werbung für Glücksspiele erlaubt ist. Ist solch eine Werbung erlaubt, so wird auch deutlich geklärt, in welchem Umfang und wie die Werbung betrieben werden darf. Verstößt ein Glücksspielunternehmen gegen diese deutlichen Regeln, so muss dieses mit einer Verwarnung rechnen. Der Anbieter BetVictor hat laut ASA dagegen verstoßen und wurde deshalb angeklagt.

Fünf Fußballer während eines Spiels.

Um Jugendliche vor Glücksspielen zu schützen, sollen in Großbritannien keine bekannten Sportler für Werbung eingesetzt werden. Es handelt sich insbesondere um diejenigen, die für Minderjährige eine Vorbildfunktion besitzen.( ©AdrianaGois/Pixabay )

Anzeige von BetVictor verstößt gegen geltende Richtlinien

So klar wie eine erlaubte Werbung bezüglich der Ausführung im Gesetz geregelt wurde, so unklar ist es trotzdem für einige Glücksspielunternehmen. Das zeigt zumindest das neueste Beispiel mit BetVictor. Dieser Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos hat eine Anzeige für Sportwetten geschaltet, indem er Fußballspieler als Werbeträger nutzte. Wie sich jetzt herausstellte, war diese Art von Werbung nicht erlaubt. Der Glücksspielanbieter sieht dies jedoch anders und hat in seiner Werbung keinen Verstoß gesehen. Demzufolge wäre es für die Zukunft besser, wenn die erlaubten Regeln und Verstöße eindeutiger beschrieben werden würden.

So sieht es auch der Anwalt Felix Faulkner, der darauf hinweist, dass das aktuelle Urteil Hinweise gibt, die bislang über die Beschreibung der Werbevorschriften nicht klar waren. Bis zu diesem Urteil musste jeder davon ausgehen, dass sich das Werbeverbot nur auf die Profisportler bezieht, die für Großbritannien spielen. Die Sportler, die BetVictor für seine Werbung nutzte, spielten jedoch in Teams für andere Länder. Somit würde nun deutlich werden, auf welche Spieler sich die Werbevorschriften beziehen und auf welche Teams nicht.

Spieler dürfen keine Anziehungskraft auf Minderjährige ausüben

Dem Wortlaut der Werbevorschriften zufolge dürfen in einer Glücksspielwerbung keine Sportler in Erscheinung treten, die eine gewisse Anziehungskraft auf Minderjährige ausüben. Insbesondere darf die verwendete Marketingstrategie keinesfalls die Jugendkultur widerspiegeln. Dieser Beschreibung zufolge ging auch BetVictor davon aus, dass nur die Sportler verboten sind, die für Großbritannien spielen und für Jugendliche und Kinder ein Vorbild darstellen. Auf die beiden Spieler, die in der Facebook Werbung zu sehen sind, trifft dies aber offensichtlich nicht zu. Es handelt sich um Fußballspieler, die weder gegen in einem Team der Premium League antraten, noch in den letzten Jahren gegen Wales oder Großbritannien spielten. So konnte der Glücksspielanbieter nicht davon ausgehen, dass es sich um bekannte und vor allem beliebte Spieler handelte.

Mit diesen FuĂźballspielern arbeitete BetVictor zusammen

Wie schon erwähnt, hat sich der Glücksspielanbieter bewusst nicht für Fußballspieler entschieden, die in Großbritannien bekannt sind und für Minderjährige ein Vorbild darstellen. Stattdessen engagierte das Unternehmen die Fußballspieler Sergio Busquets und Jordi Alba aus Barcelona. Somit wurden bewusst keine Profispieler engagiert, die laut der britischen Gesetze verboten sind. Trotzdem ist die ASA der Meinung, dass BetVictor gegen die Werbevorschriften verstoßen hat und hält sein eigenes Urteil aufrecht. Den genauen Inhalt des Urteils beziehungsweise die Strafe, die das Unternehmen erwartet, lässt sich den Medien nicht entnehmen. Es ist jedoch vorstellbar, dass ab sofort die betroffene Facebook Werbung abgeschaltet werden muss.

Genau das ist eine der Hauptaufgaben, die die ASA innehält. Dieses nicht staatliche Unternehmen wurde im Jahr 1962 gegründet, um in Großbritannien dafür zu sorgen, dass jede ausgestrahlte Werbung ehrlich, anständig, legal und wahrheitsgemäß bleibt. Die Überprüfung, ob diese Eigenschaften bei jeder Werbung eingehalten werden, kann nur durchgeführt werden, weil es in Großbritannien seit 1955 eine gesetzliche Regelung über Werbung gibt. Als im Jahr 1961 beschlossen wurde, dass auch Werbung in Zeitungen, auf Plakaten und weiteren Schriftstücken den Vorschriften im Gesetz entsprechen muss, wurde die ASA von Medien, Agenturen und Werbetreibenden gegründet. Erst im Jahr 1995 wurden die Werbevorschriften auf Onlinewerbung ausgedehnt. Demzufolge war es jetzt möglich, die Werbung von BetVictor zu überprüfen und ein eigenes Urteil zu fällen.

BetVictor agiert seit 1946

BetVictor wurde bereits im Jahr 1946 gegründet und hat seinen Sitz auf Gibraltar. Seit seiner Gründung ist das Unternehmen fest mit Sportwetten verankert, da der Gründer des Unternehmens eine Windhunderennbahn in London besaß. Nachdem das Unternehmen an den eigenen Sohn übergeben wurde, fand die Verlegung nach Gibraltar statt. Angeblich sollen die in Großbritannien gültigen Glücksspielsteuern der Fall gewesen sein. Im Laufe der Zeit kam das Angebot von Online-Casinos hinzu, sodass nunmehr nicht nur Sportwetten abgegeben werden können. Vielmehr bietet der Konzern nun ein umfangreiches Sortiment an Glücksspielen an.

Trotzdem stand der Sport bei BetVictor immer im Vordergrund, was sich daran erkennen lässt, dass das Unternehmen bereits mehrere Sportveranstaltungen gesponsert hat. Hierbei handelte es sich vorrangig um Hunde- und Pferderennen. Interessant ist, dass das Unternehmen auch ein Sponsoring für eine Veranstaltung übernommen hat, das Rennpferden im Ruhestand zugute kam. Der notwendige Spielerschutz wurde in den letzten Jahren teilweise laut der britischen Aufsichtsbehörde nicht so ernst genommen, wie es sein sollte. Aus diesem Grund musste BetVictor im Jahr 2022 eine nicht unerhebliche Summe als Strafe bezahlen. Hierbei wurden Verstöße im Bereich der sozialen Verantwortung und Geldwäsche festgestellt. Im Grunde genommen lässt sich die aktuell nicht erlaubte Werbung ebenfalls als Verstoß gegen die soziale Verantwortung bezeichnen.

Werbung im Sportbereich wird sich in Großbritannien ändern

Wie wir vor wenigen Wochen berichtet haben, wollten mehrere Mitglieder der Premium League eine Abstimmung vornehmen, ob in Zukunft Glücksspielwerbung von bestimmten Bereichen der Trikots verschwinden soll. Hierbei handelte es sich um die Vorderseite der Trikots. Auf den Ärmeln und auf der Rückseite hingegen sollte die Werbung weiterhin erlaubt sein. Inzwischen fand die Abstimmung statt und in Zukunft wird es keine Werbung mehr auf der Vorderseite der Trikots geben. Hierdurch soll der Spielerschutz weiter gestärkt werden.

Allerdings haben die betroffenen Vereine ein paar Jahre Zeit, sich um neue Sponsoren zu bemühen. Deshalb wurde eine Übergangszeit definiert, die zur Umplanung genutzt werden kann. Damit wird verhindert, dass die finanzielle Unterstützung der Vereine sofort wegfällt. Teams der zweiten und weiterer Ligen sind zudem von den selbst ernannten Werbeeinschränkungen nicht betroffen. Somit soll durch die Einschränkung die Regel eingehalten werden, dass besonders bekannte und beliebte Sportler keine Glücksspielwerbung betreiben dürfen.

Der Beitrag wurde am 9.5.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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