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Deutschland: Casinos negativ von Infektionsschutzgesetz betroffen

Als Ende Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland auftrat, konnte niemand damit rechnen, dass die Pandemie so lange anhalten würde. Wohl kaum jemand hatte überhaupt damit gerechnet, dass es zu einem Lockdown kommt. Im Vergleich zum aktuellen Lockdown war der erste im letzten Jahr relativ kurz. Nun befindet sich Deutschland seit einem halben Jahr im Dauerlockdown und leider ist kaum ein Ende in Sicht. Nun wirken sich die neuen Änderungen im Infektionsschutzgesetz sehr negativ auf Casinos und Spielhallen aus.

Auf einer Weltkarte liegt ein Corona-Schnelltest mit negativen Ergebnis und ein Plastikröhrchen.

In Deutschland werden Casinos aufgrund der Notbremse und den Änderungen im Infektionsschutzgesetz noch länger geschlossen sein. (©neelam279/Pixabay)

Schnelleres Schließen von Freizeiteinrichtungen

Freitag wurde das neue Infektionsschutzgesetz offiziell beschlossen und seit gestern gilt in ganz Deutschland die Notbremse. Diese Notbremse besagt, dass in Zukunft alle Freizeiteinrichtungen schließen müssen, sobald eine Inzidenz ab 100 vorliegt. Unter die Freizeiteinrichtungen fallen nicht nur Schwimmbäder und Freizeitparks. Auch alle Spielhallen, Casinos und auch Wettbüros zählen zu den Freizeiteinrichtungen. Mit dieser neuen Definition wird es jedoch ein kleines Stück fairer in Deutschland.

Bisher durften Wettbüros offen bleiben, und zwar mit folgender Begründung: Die Kunden würden nur kurz in die Wettbüros gehen, um ihren Wettschein abzugeben. Ein längerer Aufenthalt wurde nicht festgestellt. Exakt darin verbirgt sich der Unterschied zu den Casinos und Spielhallen. In diesen Einrichtungen halten sich die Spieler relativ lange auf, reden miteinander oder verzehren sogar Speisen und Getränke. Das war die Begründung, weshalb die Casinos und Spielhallen im Vergleich zu den Wettbüros nicht öffnen durften.

Das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet jedoch nicht nur die Notbremse, die bei einer Inzidenz ab 100 automatisch greift. Der Bund hat sich selbst das Recht auferlegt, Rechtsverordnungen erlassen zu dürfen. Zwar müssen diese auch vom Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden. Trotzdem kann sich diese Änderung in Zukunft stark auswirken, da dieses Recht bislang nur den Bundesländern zustand.

Bundesländer dürfen strenge Regeln erlassen

Die Notbremse, die ab einer Inzidenz von 100 greift, gilt theoretisch für ganz Deutschland. In der Praxis sieht es so aus, dass jedes Bundesland noch strengere Regeln aufstellen darf. Die vom Bund festgesetzte Inzidenzgrenze soll gewährleisten, dass die Freizeiteinrichtungen tatsächlich schließen. Die gewählte Grenze lässt jedoch kaum Hoffnung, dass die Casinos und Spielhallen bald wieder öffnen.

Zwar ist es nicht so, dass ein Tag mit einer Inzidenz von über 100 reicht, um offene Spielhallen wieder zu schließen. Es muss an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Wert überschritten worden sein. Dann jedoch müssen die offenen Einrichtungen schließen. Bisher hatten einige Bundesländer die Wahl getroffen, dass immer am Freitag für die Woche darauf beschlossen wurde. Nun könnte es in Zukunft passieren, dass an vier Tagen die Casinos offen haben und bereits am nächsten wieder schließen müssen.

Den Betreibern der Casinos steht somit eine sehr unsichere Zeit bevor. Sie können sich nicht mehr darauf verlassen, für die nächste Woche entscheiden zu können. All dies ist auch mit einem hohen Maß an Unsicherheit für die Mitarbeiter verbunden. Auch diese können sich nicht mehr auf einen Dienstplan verlassen. Solch ein hin und her kann von den Betreibern kaum aufgefangen werden. Aber auch die Mitarbeiter können nicht mehr planen. Unsicher ist zudem, wie und ob es einen finanziellen Ausgleich für geschlossene Tage gibt.

Europäische Länder haben Öffnungsplan ausgearbeitet

Der Frust über das neue Infektionsschutzgesetz und vor allem über die Notbremse ist nur allzu gut nachzuvollziehen. Ein Blick auf andere Länder weckte gänzlich andere Hoffnungen. In Österreich gibt es bereits einen Termin, wann die meisten Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen dürfen. Zwar gibt es für diesen Fall strenge Regulierungen. In der Mehrzahl bedeutet es, dass die Anzahl der Kunden begrenzt wird oder dass ein negativer Test vorgelegt werden muss.

Ähnlich verhält es sich in Großbritannien. Auch dort sollen viele Betriebe demnächst wieder öffnen dürfen. Allerdings müssen die Kunden einen Impfpass vorlegen. Diese Idee ist nicht besonders beliebt, da hierdurch die Spieler über Umwege zur Impfung gezwungen werden. Die Idee mit einem negativen Testergebnis wird besser angenommen.

Warum in Deutschland nicht die gleiche Regel erstellt wurde, weiß niemand. Es gibt Einzelhandelsgeschäfte, die bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 mit einem negativen Testergebnis betreten werden dürfen. Dies gilt auch für Zoos im Außenbereich. Weshalb die gleiche Regel nicht bei Casinos vorgeschlagen wurde, ist nicht nachvollziehbar.

Eventuell könnte es an der Ausgangssperre liegen. Die Notbremse besagt, dass von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens die Wohnung nur noch aus wichtigen Gründen verlassen werden darf. Gründe sind zum Beispiel der Weg zur Arbeit, das Versorgen von Tieren oder ein alleiniger Spaziergang. Aufgrund dieser Ausgangssperre könnten die Casinos ab 22 Uhr nicht mehr betreten werden. Nachts ist jedoch der höchste Betrieb. Mit Sicherheit wären die Casinos und Spielhallen jedoch froh, wenn sie zumindest tagsüber Kunden hätten. Es kann noch nicht abgeschätzt werden, wie viele Casinos auf Dauer schließen werden, wenn der Lockdown noch länger anhält.

Der Beitrag wurde am 30.4.2021 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , veröffentlicht.
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