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GH in Österreich: Pokerstars muss Verluste erstatten

Immer wieder müssen sich die Gerichte diverser Länder mit der Einhaltung der Glücksspielgesetze auseinandersetzen. Entweder wenden sich die Glücksspielanbieter an die Gerichte, wenn sie ihre eigenen Rechte verletzt sehen oder die Spieler gehen vor Gericht. Letzteres geschah in Österreich, nachdem ein Spieler mehrere zehntausend Euro verlor. Hierüber gibt es nun ein Urteil.

Abbildung einer Aktie, deren Kurs im Moment steil nach unten fällt.

Das OGH in Österreich legte im Beschluss vom Juni 2021 fest, dass Pokerstars aufgrund seiner fehlenden Lizenz die Verluste eines Spielers erstatten muss. (©geralt/Pixabay)

Spieler erhält seinen Verlust zurück

Das Urteil, das bereits im Juni 2021 beschlossen, aber erst jetzt veröffentlicht wurde, stellt folgendes klar fest:

Der Spieler, der innerhalb mehrerer Jahre beim Online Poker knapp 30.000 Euro verlor, erhält diese vom betroffenen Glücksspielanbieter Pokerstars wieder zurück. Der Grund liegt darin, dass das genutzte Online Casino für Österreich keine Lizenz besaß. Somit wurde das Online Casino widerrechtlich angeboten. Nur aufgrund dieser Tatsache muss der Glücksspielanbieter den Verlust erstatten.

Bevor es zum Urteil vom OGH kam, wandte sich der Spieler über seinen Anwalt an das Landesgericht für Zivilrechtssachen und bekam bereits vor diesem Gericht Recht. Pokerstars erhob jedoch Einspruch und die Angelegenheit wurde an das Oberlandesgericht weitergegeben. Nachdem der Glücksspielanbieter auch vor diesem Gericht verlor, ging die Klage weiter an den obersten Gerichtshof. Dieser bestätige beide vorangegangenen Urteile.

So sehr sich der betroffene Spieler freuen wird, so ärgerlich ist das Urteil generell für alle Glücksspielanbieter, die in Österreich ohne Lizenz ihre Dienste anboten. Dieses Urteil werden viele Spieler als Referenz verwenden und ihrerseits eine Klage einreichen.

Erste Reaktionen anderer Glücksspielanbieter

Das Urteil beunruhigt einige Glücksspielanbieter, zum bet-at-home. Auch dieser Glücksspielanbieter hat bislang sein Sortiment in Österreich angeboten. Nun hat bet-at-home angekündigt, möglichst schnell den Rückzug aus Österreich anzutreten. Somit wird dieser Online Buchmacher ab November für österreichische Spieler nicht mehr verfügbar sein. In einer öffentlichen Stellungnahme gab bet-at-home zu, dass sie sich rechtzeitig zurückziehen, bevor sie aufgrund der fehlenden Lizenz verklagt werden.

Das neue Urteil führte jedoch auch dazu, dass sich bet-at-home einem nicht abschätzbarem Risiko gegenüber sieht. Das liegt daran, dass bet-at-home mit Klagen rechnet und deshalb Rücklagen in Millionenhöhe anlegte. Diese Rücklagen führen dazu, dass sich das Geschäftsergebnis nicht wie gewohnt positiv gestaltet. Vielmehr rutscht das Jahresergebnis unter Null. Auf diese Aussicht hat bereits die Börse reagiert und der Aktienkurs von bet-at-home rutschte nach unten ab. Ein Vergleich der Zahlen verdeutlicht dies: Im Jahr 2017 lag der Aktienkurs bei 150 Euro, im April 2021 bei 47 Euro und nun bei 20 Euro.

Der Europäische Gerichtshof ist jedoch anderer Ansicht und hat bislang die Meinung vertreten, dass ein Glücksspielanbieter aus Europa sein gesamtes Sortiment in Europa anbieten darf. Das liegt an der Europäischen Dienstleistungsfreiheit. Die nahe Zukunft wird verraten, ob ein Glücksspielanbieter bis zu diesem Gericht vordringt und ob dieses Gericht die Fähigkeit besitzt, das Urteil der obersten Gerichte der verschiedenen Länder abzuändern.

Weitere Klagen auf Erstattung laufen bereits

Der Anwalt, der den Erfolg für den Spieler erarbeiten konnte, hat bereits weitere Klienten, die ihren Verlust einfordern möchten. Derzeit sind es bereits 2.000 Klagen, bei anderen Rechtsanwälten könnten natürlich weitere Klagen eingereicht worden sein. Unter all diesen Klagen befinden sich einige, die ebenfalls von Pokerstars eine Erstattung fordern. Nach dem neuen Urteil wird es für die Spieler nicht schwer werden, ein positives Urteil zu erhalten.

Die beteiligten Rechtsanwälte sind sich sicher, dass sie aufgrund des OGH-Urteils auch gegen weitere Glücksspielanbieter vorgehen können. In Österreich herrscht schließlich immer noch die Monopolstellung, die besagt, dass nur win2day Online Glücksspiele anbieten darf. Unter den Begriff Glücksspiele fallen in Österreich sowohl klassische Casinospiele wie Roulette und Spielautomaten, aber auch Poker. Lediglich Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielmonopol und dürfen somit von anderen Glücksspielkonzernen angeboten werden.

Die Entscheidung, welche Spiele als Glücksspiel gelten und welche nicht, ist schwer nachzuvollziehen. Eine Definition im österreichischen Glücksspielgesetz besagt, dass es sich um ein Glücksspiel handelt, wenn Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Sportwetten hängen eigentlich ebenfalls vom Zufall ab, da niemand vorhersehen kann, welches Team gewinnt.

Rückforderung funktioniert auch über Drittschuldner

Die Anwaltskanzlei, die das Verfahren vor dem OGH gewann, hat öffentlich bekanntgegeben, dass die Rückforderung nicht nur gegen den Glücksspielanbieter selbst gilt. Es wäre auch möglich, das Geld über einen Drittschuldner wie ein Kreditinstitut zurückzuholen. Dank dieser Aussage können sich die Spieler freuen, dass sie ihre Erstattung garantiert erhalten.

Diese Aussage des Anwalts macht jedoch auch klar, dass es keinen Unterschied macht, in welchem Land der Glücksspielanbieter seinen Sitz hat. Sollte es nicht möglich sein, das Geld direkt vom Glücksspielanbieter zurückzubekommen, gibt es ausreichend weitere Möglichkeiten, den eigenen Verlust zurückzubekommen. Das könnte daran liegen, dass viele international agierenden Glücksspielanbieter in vielen Ländern ein Bankkonto besitzen. Ihr seid Spieler aus Österreich? Dann besucht gerne auch unsere Seite zu den seriösesten Echtgeld Online Casinos in Österreich.

Der Beitrag wurde am 1.11.2021 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , , veröffentlicht.
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