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Sachsen-Anhalt veröffentlicht Gesetzentwurf für Spielhallen

Obwohl der deutsche Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland gilt, müssen die Bundesländer ihr eigenes Gesetz für Glücksspiele erstellen. Hierfür lassen sich die Bundesländer unterschiedlich viel Zeit. Nun hat Sachsen-Anhalt seinen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem der Betrieb aller Spielhallen in diesem Bundesland geregelt wird.

In einer Spielhalle stehen acht Spielautomaten nebeneinander.

Wie im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag geregelt, darf jedes Bundesland ein eigenes Glücksspielgesetz festlegen. Im neuen Entwurf hat Sachsen-Anhalt unter anderem den Mindestabstand zwischen den Spielhallen neu geregelt. (©Bru-nO/Pixabay)

Schließtage für Spielhallen

Bevor der Gesetzentwurf auf Details eingeht, wird eines hervorgehoben: Jeder Betrieb, der entweder Glücksspielautomaten aufstellt oder weitere Glücksspiele anbietet, muss die Bezeichnung Spielhalle tragen. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn beides angeboten wird: typische Casinospiele und Spielautomaten. Unter Glücksspielen versteht Sachsen-Anhalt alle Spiele, die im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag als Glücksspiele definiert werden.

Jeder Betrieb, der die Bezeichnung Spielhalle trägt und somit das Recht hat, eine Lizenz zu beantragen, muss sich selbstverständlich an viele Vorschriften halten. Eine hiervon liegt in allgemein festgesetzten Schließtagen, an die sich alle Spielhallen halten müssen. Vorrangig handelt es sich hierbei um christliche und staatliche Feiertage: Buß- und Bettag, Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und über Weihnachten. Über Weihnachten bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Spielhallen am Heiligen Abend um 5 Uhr schließen müssen und erst am zweiten Weihnachtsfeiertag um fünf Uhr wieder öffnen dürfen.

Die Regierung behält sich das Recht vor, weitere Schließtage festzulegen. Sollte es soweit kommen, muss die Schließung über einen Zeitraum von mindestens drei Stunden laufen. Mögliche Gründe für weitere Schließtage liegen in Gründen des öffentlichen Interesses. Nicht betroffen davon sind aktuell Online Casinos in Sachsen-Anhalt.

Sperrgründe und erweiterte Absicherung der Spieler

Der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag wurde ins Leben gerufen, um deutsche Spieler vor einer Spielsucht und den damit verbundenen negativen Folgen zu schützen. Deshalb bieten die Vorschriften des Deutschen Glücksspielstaatsvertrages bereits viele Sicherheitsideen, die von Sachsen-Anhalt ergänzt werden. So muss der Betreiber einer Spielhalle sicherstellen, dass jeder vom Glücksspiel ausgeschlossen wird, wenn ein unsicheres Spielverhalten vorliegt. Zusätzlich muss der Betreiber einer Spielhalle dann einen Spieler sperren, wenn er übermäßig hohe Einsätze tätigt und der Verdacht besteht, dass er sich durch das Spielen überschuldet.

In diesem Zusammenhang darf der Spielhallenbetreiber einem Spieler keinen Kredit gewähren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass jeder Spieler nur so viel Geld einsetzt, wie er in der Tat besitzt. In diesem Zusammenhang ist es den Betreibern der Spielhallen verboten, den Spielern Freispiele oder Rabatte anzubieten. Freispiele gibt es dahingehend bei Online Geldspielautomaten in virtuellen Spielhallen. Das sind jedoch nicht die einzigen Sicherheitsmaßnahmen, die von Sachsen-Anhalt festgesetzt wurden. Selbstverständlich müssen alle Kunden überprüft werden, damit zum Beispiel keine Minderjährigen spielen. Zugleich werden alle persönlichen Daten der gesperrten Spieler gespeichert, um ein weiteres Spielen zu verhindern. Hierbei werden jedoch nicht nur offizielle Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdaten für 6 Jahre gespeichert. Vielmehr werden auch eventuell vorhandene Aliasnamen und Falschnamen gespeichert.

Das Glücksspielgesetz für Sachsen-Anhalt verbietet allen Spielhallen, Spiele anzubieten, an denen per Internet teilgenommen werden kann. Alkoholfreie Getränke und Speisen dürfen von einer Spielhalle nicht kostenlos angeboten werden, alkoholische Getränke dürfen nicht verkauft werden.

Mindestabstand und Werbung der Spielhallen

Im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag wird bereits ein Mindestabstand zwischen den Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen geregelt. Sachsen-Anhalt geht hierbei einen anderen Weg. So wird kein Mindestabstand zur Krippe oder Kindergarten gefordert. Die Regierung dieses Bundeslandes ist der Meinung, dass Glücksspiele auf Kinder unter sechs Jahren keine Wirkung zeigen. Ferner lässt der Gesetzentwurf die Option offen, dass aus besonderen Gründen von der allgemeinen Abstandsregel abgewichen wird. Hierdurch sollen Härtefälle vermieden werden. Doch wie sieht der allgemeine Mindestabstand für Sachsen-Anhalt aus? Er wurde auf 200 Meter definiert.

Der Gesetzentwurf regelt auch das Erscheinungsbild einer Spielhalle. In diese darf von außen nicht eingesehen werden und die Spielhalle darf außen keine Werbung tragen und auf die innen angebotenen Spiele hinweisen. Hierdurch soll jeglicher Anreiz auf Null reduziert werden. Sobald Werbung erlaubt ist, darf diese den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages nicht zuwiderlaufen. Ebenfalls darf die Werbung nicht auf Gewinnmöglichkeiten hinweisen oder andere irreführenden Informationen enthalten. Nicht zuletzt ist es verboten, Werbung an Minderjährige oder andere gefährdete Gruppen zu senden.

Details zur Lizenz einer Spielhalle

Sobald ein Betreiber alle im Gesetz verankerten Vorschriften erfüllt, kann er einen Antrag auf eine Lizenz stellen. Hierbei muss es sich nicht immer um einen Einzelbetrieb handeln. Sachsen-Anhalt erlaubt auch einen Verbund von bis zu drei Betrieben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss das Personal auf besondere Weise geschult worden sein und alle zum Verbund gehörenden Spielhallen müssen zertifiziert worden sein. Der Geschäftsführer des Verbundes muss eine entsprechende Sachkunde besitzen. Zugleich muss die Lizenz für alle drei Betriebe zusammen beantragt werden.

Wird eine Lizenz erteilt, freuen sich die Betreiber über eine Laufzeit von 15 Jahren. Diese Laufzeit wird jedoch zusätzlich bis 30. Juni 2037 befristet, weshalb es eventuell zu einer kürzeren Laufzeit kommt, wenn die Lizenz entsprechend spät erteilt wird. Allerdings muss in Bezug auf die Mehrfachlizenz beachtet werden, dass es sich hierbei um eine Übergangslösung handelt, die aufgrund des deutschen Glücksspielstaatsvertrages erlaubt ist. In der Zukunft wird es neuen Betrieben nicht mehr möglich sein, eine Mehrfachkonzession zu erhalten.

Gaststätten mit Spielautomat stellen keine Spielhalle dar

Laut Gesetz dürfen in einer Spielhalle keine Getränke und Speisen ausgegeben werden. Über den Grund kann nur spekuliert werden, womöglich soll die Aufenthaltszeit nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Es gibt jedoch einen weiteren Grund, weshalb dies verboten ist. Laut dem neuen Gesetzentwurf gelten gastronomische Betriebe nicht als Spielhallen, auch wenn in diesen Spielautomaten aufgestellt werden. Das gilt für alle, die eine Ausschanklizenz besitzen oder auch nur Speisen verkaufen.

Demzufolge gelten für Betriebe wie Imbiss, Café oder Restaurant keine Einschränkungen, die wir oben erwähnt haben. Somit müssen diese an den Feiertagen nicht schließen und sie müssen sich keine Gedanken über das Spielverhalten der Kunden machen. Eine Erklärung für diese Entscheidung wurde über den Gesetzentwurf nicht abgegeben. Zur Sicherheit sollten sich betroffene Betriebe vorher informieren, da ein Verstoß gegen das Gesetz zu einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro führen kann. Trotz des einheitlichen GlüStV haben die einzelnen Bundesländer nach wie vor die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern zuletzt auch mit neuen Regelungen in Bremen.

Der Beitrag wurde am 27.6.2022 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , veröffentlicht.
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