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LUGAS erhöht Sicherheit aller Spieler in Deutschland

Der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist seit Sommer 2021 gültig und umfasst strenge Regeln. Diese sollen der Sicherheit dienen und sie vor einem hohen finanziellen Schaden bewahren. Das kann jedoch nur dann gelingen, wenn die Vorschriften des Vertrages auch überprüft werden. Hierzu wurde die Deutsche Glücksspielaufsichtsbehörde ins Leben gerufen, die über zwei voneinander getrennte Zentraldateien die Sicherheit der Spieler gewährleisten möchte.

Eine Person möchte per Kreditkarte einen Online-Kauf tätigen.

Der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag regelt, welchen Betrag ein Spieler pro Monat einzahlen darf. Das System LUGAS überprüft und stellt sicher, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. (©StockSnap/Pixabay)

LUGAS kontrolliert Einzahlungslimit

Um alle Spieler vor einem hohen finanziellen Schaden zu bewahren, hat der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag ein monatliches Einsatzlimit von 1.000 Euro vorgeschrieben. Dieses mag zwar für viele Personen zu hoch sein, da sie so einen Großteil ihres Einkommens für Glücksspiele ausgeben können. Zudem gibt es viele Personen, die weitaus mehr ausgeben könnten, da sie über ein wesentlich höheres, monatliches Einkommen verfügen. All das führt dazu, dass bereits Kritik am Einzahlungslimit ausgesprochen wird. Doch unabhängig hiervon ist es wichtig, dass das gesetzlich definierte Einsatzlimit eingehalten wird. Aus diesem Grund hat die Deutsche Glücksspielbehörde die Vorschrift erlassen, dass jeder Glücksspielanbieter, der Online-Spielmöglichkeiten zur Verfügung stellt, an einem zentralen Register teilnehmen muss. Das gilt für alle Spiele, die online möglich sind und umfassen somit nicht nur Casinospiele, sondern auch Lotto und Sportwetten.

Die dafür notwendige Datei trägt den Namen LUGAS und soll sicherstellen, dass niemand mehr als das gesetzliche Limit einzahlt, was somit eine Bedingung für alle legalen Online Casinos ist. Ohne solch eine Datei könnte jeder immerhin bei jedem Anbieter das Limit ausnutzen. Damit dies nicht möglich ist, muss jeder Spieler bei einem Anbieter ein persönliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festsetzen. Dieses darf das gesetzlich vorgeschriebene Limit nicht überschreiten. Jeder Anbieter meldet an das Register jede Einzahlung. So wird sichergestellt, dass niemand das selbst festgesetzte Limit überschreiten kann.

Anbieterübergreifendes Limit steht über dem anbieterinternen Limit

Viele Spieler sind inzwischen irritiert, nachdem es sowohl ein anbieterübergreifendes als auch ein anbieterinternes Limit gibt. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit stellt das gesetzliche Limit dar, das bei 1.000 Euro im Monat liegt. Zugleich kann jeder Spieler bei jedem Anbieter ein Einzahlungslimit festsetzen, das nur für diesen Anbieter gilt. So kann sich jeder selbst absichern, dass er das gesetzliche Limit nicht überschreitet. Immerhin kann er die 1.000 Euro pro Monat so verteilen, wie er sich das wünscht. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Zentraldatei LUGAS verhindert, dass mehr eingezahlt werden darf. Das passiert zum Beispiel, wenn eine Anmeldung bei zu vielen Anbietern erfolgt und somit insgesamt mehr als 1.000 Euro pro Monat ausgegeben werden könnten. Theoretisch könnte jeder Spieler bei jedem Anbieter ein persönliches Limit von 1.000 Euro setzen.

Nachdem es sich hierbei jedoch um das gesetzliche Limit handelt, werden bei Erreichen dieser Grenze alle Einzahlungsmöglichkeiten gesperrt. Die deutsche Glücksspielbehörde hat diesbezüglich eine weitere Sicherheit installiert: Es werden alle Einzahlungsversuche registriert, auch wenn diese aus technischen Gründen abgebrochen wurden. Über diese Sicherheitsmaßnahmen informiert die Deutsche Glücksspielbehörde auf ihrer Internetseite und beantwortet weitere Fragen. So erhält ein Spieler eine ausführliche Auskunft darüber, wie es möglich ist, ein höheres Limit bei einem Anbieter zu beantragen. Über solch einen Antrag entscheidet lediglich der Glücksspielanbieter, die GGL hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

Weitere interessante Details zu LUGAS

LUGAS überprüft nur die monatlichen Einzahlungen, die am Ende eines Monats gelöscht werden. Deshalb beginnt am ersten eines jeden Monats das Limit erneut zu laufen und gilt bis zum Ende des neuen Monats. Sollte jedoch bereits nach ein paar Tagen das gesetzliche Einzahlungslimit erreicht worden sein, dürfen keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass ein Spielen nicht mehr möglich ist. Immerhin besagt das Einzahlungslimit nur, welcher Betrag auf das eigene Konto eingezahlt werden darf. Dieser Betrag muss nicht sofort beim Spielen eingesetzt werden, weshalb ein vorhandenes Guthaben auf dem Spielerkonto auch zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden darf. Wer sich hierbei selbst absichern möchte, kann bei den meisten Glücksspielanbietern ein persönliches Einsatzlimit festlegen. Dieses kann teilweise pro Tag oder pro Woche vereinbart werden.

LUGAS kann ebenfalls dazu verwendet werden, sich selbst abzusichern. Immerhin muss niemand das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro festsetzen. Es ist sogar möglich, nur einen Euro anzugeben. Diese Idee bietet eine Alternative zur Sperre, die ein Spieler über OASIS vornehmen kann. Wer sich selbst sperrt, kann über den festgelegten Zeitraum gar nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen, auch dann nicht, falls es ein saisonales Lottospiel gibt. Wer jedoch nur ein geringes Einzahlungslimit festgesetzt hat, kann dieses auf Antrag erhöhen lassen. Solch ein Antrag wird jedoch erst nach sieben Tagen gültig, trotzdem ermöglicht diese Vorgehensweise, relativ spontan zu spielen – im Vergleich zu einer Sperre bei OASIS.

LUGAS beinhaltet Aktivitätsdatei

Bei LUGAS werden nicht nur die persönlichen anbieterübergreifenden Limits gespeichert. Dort wird auch eine sogenannte Aktivitätsdatei geführt. Diese wurde eingeführt, da laut Deutschem Glücksspielstaatsvertrag kein Spieler gleichzeitig bei mehreren Online-Casinos spielen darf. Im Detail bedeutet es, dass niemand bei mehreren Online-Casinos zur gleichen Zeit eingeloggt sein darf. Solch ein Verhalten deutet der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag als problematisches Spielverhalten und soll verhindert werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass eine Aktivität dann festgestellt wird, sobald sich ein Spieler nicht abgemeldet hat. Demzufolge kann es passieren, dass ein Spieler gar nicht auf zwei Portalen gleichzeitig spielt, das System dieses jedoch als solches erkennt.

In der Öffentlichkeit wird besonders an der Aktivitätsdatei Kritik laut. Diese würde als Einschränkung der Freiheit angesehen, nachdem ein gleichzeitiges Einloggen nicht bedeutet, dass auch gleichzeitig gespielt wird. Eventuell möchte ein Wettfan abwarten, welcher Buchmacher die bessere Quote bietet. Ferner wirkt sich ein paralleles Spielen nicht auf das gesetzliche Einzahlungslimit aus. Beachtet werden sollte auch, dass immerhin jeder Spieler bei jedem Anbieter ein persönliches Verlust- und Einsatzlimit festsetzen kann. So hat jeder immer die Chance, sich selbst umfassend abzusichern.

Der Beitrag wurde am 18.11.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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