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Ab Juli gilt MiCA-Verordnung bezüglich Kryptowährungen

Großbritannien könnte Kryptowährungen als Glücksspiele einstufen, da diese laufenden Kursschwankungen unterliegen. Daraus können sich für einen Nutzer erhebliche finanzielle Verluste ergeben, weshalb die britische Regierung über eine Einstufung als Glücksspiel nachdenkt. Ob es tatsächlich so weit kommt, dass die Nutzung von Kryptowährungen als Glücksspiel gilt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Vorher tritt auf jeden Fall in Europa die MiCA-Verordnung in Kraft, die ebenfalls Kryptowährungen zum Inhalt hat. Über diese Verordnung soll die Verwendung von digitaler Währung sicherer werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass es hiermit eine EU-weite Regelung gibt, die von jeder Landesfinanzaufsicht kontrolliert wird.

Auf dem Bildschirm eines Laptops ist ein Bitcoin abgebildet.

Digitale Währungen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und werden auch bei Online-Casinos genutzt. Eine neue Verordnung soll die Nutzung dieser Währung sicherer machen. (©mohamed_hassan/Pixabay)

Welchen Zweck verfolgt die MiCA-Verordnung?

Die MiCA-Verordnung soll für eine risikogerechte Regulierung von Kryptowährungen sorgen. Das bedeutet, dass der Schutz der Anleger von Kryptowährungen erhöht werden soll. Im Endeffekt profitieren aber nicht nur diejenigen davon, die in der Tat die digitale Währung als Anlageform wählen. Es dient auch der Sicherheit, wenn in einem Online-Casino mit Krypto wie Bitcoin oder Ethereum gezahlt wird. Auch hierbei besteht das Risiko, dass sich ein erspielter Gewinn aufgrund der Kursschwankungen in einen Verlust verwandelt.

Das kann zwar auch die neue Verordnung nicht komplett verhindern. Trotzdem soll die neue Verordnung dabei helfen, dass es generell sicherer wird, eine digitale Währung zu verwenden. Allerdings trifft die MiCA-Verordnung nicht auf die sogenannten Security-Token zu. Diese unterliegen den Finanzmarktrichtlinien des jeweiligen Landes. In Deutschland ist hierfür das Wertpapierhandelsgesetz zuständig. Somit beschäftigt sich die MiCA-Verordnung nur mit den „E-Geld-Token“, mit „vermögenswertereferenzierte Token“ und mit „Utility Token“. Eine Vermischung mit den bereits erwähnten Security-Token ist jedoch möglich.

Diese Vorteile bietet die neue Verordnung

Ein Teil der vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat akzeptierten Verordnung tritt bereits im Juli dieses Jahres in Kraft – alle anderen Regeln erst zu Beginn des Jahres 2025. Zu den Regeln zählt zum Beispiel, dass die Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel nutzen möchten, hierfür eine besondere Erlaubnis benötigen. Diese Regel ist zumindest für Deutschland nicht neu, denn bislang musste jedes Unternehmen solch eine Erlaubnis einholen. Neu hingegen ist jedoch, dass jedes Unternehmen – und damit auch jedes Online-Casino, das Kryptowährungen akzeptiert – ein sogenanntes Whitepaper erstellen muss. In diesem Papier müssen alle wichtigen Informationen zusammengefasst werden. Abgesehen davon, dass die darin enthaltenen Informationen leicht verständlich sein müssen, müssen sie der zuständigen Aufsichtsbehörde übermittelt werden.

Wird die beantragte Erlaubnis für den Handel mit Kryptowährungen gewährt, soll sie der neuen Verordnung für ganz Europa gelten. Über alle Unternehmen, die eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben, soll sich jeder über ein Register informieren können. Dank diesem kann sich jeder vorher erkundigen, wer die Erlaubnis besitzt und wer Kryptowährungen verwendet, ohne eine Erlaubnis zu besitzen. Damit erhöht sich erneut die Sicherheit in Bezug auf die Verwendung von Kryptowährungen und beugt Krypto Betrug vor.

Bis dies jedoch so weit ist, bleibt den Aufsichtsbehörden noch einiges an Arbeit. Immerhin müssen sie zuerst die technischen Voraussetzungen erschaffen, die für die Autorisierung notwendig sind. Diese Voraussetzungen sind auch deshalb notwendig, da in Zukunft die Möglichkeit bestehen soll, dass jede Transaktion mit Krypto zurückverfolgt wird.

MiCA-Verordnung soll auch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern

Es gibt einen weiteren Grund, weshalb die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets-Verordnung) ins Leben gerufen wurde. Solange es zum Beispiel nicht möglich ist, alle Transaktionen mit Krypto nachzuverfolgen, stellt die Nutzung der digitalen Währung eine gute Möglichkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Beides wird immer wieder in Online-Casinos vermutet, wenn die Aufsichtsbehörden Verstöße gegen die soziale Verantwortung oder gegen das geltende Anti-Geldwäschegesetz feststellen. Bereits jetzt wird nicht von jedem Glücksspielanbieter überprüft, woher das eingezahlte Geld stammt. Vor allem bei enorm hohen Einzahlungen, die den Verdienst eines Spielers übersteigen, sollte eine Überprüfung erfolgen. Neuesten Meldungen zufolge passiert dies aber nicht immer und teilweise findet keine Überprüfung statt, wenn eine dritte Person für einen Spieler einzahlt.

Um bei der Einzahlung mit Krypto dieses Problem nicht zu verstärken, kann eine Nachverfolgbarkeit nicht schaden. Damit würde sich ermitteln lassen, wer den Einsatz eingezahlt hat – woher also das Geld stammt. Geldwäsche sollte dann verringert werden können. So lautet zumindest die Hoffnung, wenn alle Unternehmen eine Erlaubnis benötigen und über die Finanz-Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Für Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – zuständig.

Nachverfolgbarkeit bereits in Deutschland Pflicht

Die Nachverfolgbarkeit einer Krypto-Transaktion wurde für Deutschland bereits im Jahr 2021 aktiviert. Aufgrund dieser Regel müssen in Deutschland die Dienstleister sowohl den Empfänger als auch den Auftraggeber einer Zahlung mit Kryptowährung nennen können. Somit gelten in Deutschland bereits fast alle Regeln, die über die MiCA-Verordnung definiert wurden. Allerdings trifft, wie bereits gesagt, die Verordnung für ganz Europa in Kraft, weshalb auch der Empfänger und die auftraggebende Person bei internationalen Zahlungen stets bekannt sein müssen. So liese es sich auch nachverfolgen, wenn eine Einzahlung auf das Spielerkonto in einem ausländischen Online-Casino stattfindet. Damit solch ein Online-Casino auch in Deutschland nutzbar ist, benötigt es jedoch eine Lizenz der Deutschen Glücksspielbehörde GGL.

Offiziellen Angaben zufolge war es zu Beginn der Legalisierung von Online-Casinos in Deutschland nicht erlaubt, mit Kryptowährungen zu bezahlen und damit zu spielen. Nachdem sich jedoch die Anzahl der Glücksspielanbieter erhöht, die ihren Sitz im Ausland haben, könnte sich diese Regelung bald ändern. Viele Anbieter, die sich bereits auf der Whitelist der Deutschen Glücksspielbehörde befinden, arbeiten mit Krypto und könnten dies bald auch in Deutschland anbieten. Ob dies dann auf jedes Online-Casino eines Anbieters zutreffen wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Schließlich gibt es viele Anbieter, die nicht nur ein Online-Casino kreieren. Der Glücksspielanbieter Skill On Net Limited beispielsweise hat für 41 verschiedene Portale eine Lizenz beantragt und auch erhalten. Deshalb ist es durchaus denkbar, dass sich darunter auch ein Online-Casino mit Kryptowährung befindet. In solchen Fällen erhöht die MiCA-Verordnung die Sicherheit der Glücksspielfans.

Der Beitrag wurde am 13.6.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , veröffentlicht.
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