Wer kennt es nicht, dieses leicht mulmige Gefühl, wenn du eine größere Summe online überweist? Du prüfst die IBAN dreimal, vergleichst Ziffer für Ziffer und hoffst, dass alles gut geht. Doch bei einem entscheidenden Detail herrschte bisher eine trügerische Sicherheit: dem Namen des Empfängers. Ob du Geld an „Max Mustermann“ oder an den Namen deiner Nachbarn schicktest, war dem System bislang egal. Hauptsache, die IBAN stimmte. Diese Sicherheitslücke war ein goldenes Einfallstor für Kriminelle. Doch damit ist bald Schluss.

Kommenden Oktober tritt ein neues EU-Gesetz für Banken in Kraft: Überweisungen sollen damit sicherer werden.
- Ab Oktober 2025 ist Schluss mit der Unsicherheit bei Überweisungen: Eine neue EU-Regel macht den Abgleich von Empfängername und IBAN zur Pflicht.
- Ein praktisches Ampelsystem wird dich zukünftig direkt beim Online-Banking warnen, wenn Name und Kontonummer nicht zusammenpassen.
- Die neue Regelung bietet dir zwar deutlich mehr Sicherheit, überträgt dir aber auch die Verantwortung.
Eine neue, für alle Banken im Euroraum verpflichtende EU-Verordnung wird dem Überweisungs-Roulette ein Ende setzen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird der Abgleich von IBAN und Empfängername zur Pflicht. Wir erklären, was das für dich bedeutet und wie diese Änderung den Betrügern das Handwerk legen soll.
Das Problem: Warum der Name bisher keine Rolle spielte
Stell dir vor, du findest ein verlockendes Festgeldangebot im Internet. Die Webseite wirkt professionell, ein freundlicher Berater führt dich durch den Prozess. Schließlich sollst du dein Erspartes auf ein Konto überweisen und dabei – für ein Gefühl der Sicherheit – deinen eigenen Namen als Empfänger angeben. So denkst du, das Konto laufe auf dich. Laut Süddeutsche Zeitung hätten in den vergangenen Jahren Tausende Deutsche auf diese Weise hohe Summen verloren.
Das Geld landete auf fremden Konten, weil die Banken nicht verpflichtet waren, den angegebenen Namen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Auch mit gefälschten E-Mails oder manipulierten Rechnungen hatten es Betrüger leicht: Sie tauschten einfach die IBAN auf dem Dokument aus, ließen den korrekten Firmennamen stehen und leiteten die Zahlung unbemerkt um. Diese Maschen verursachten jährlich Schäden in Millionenhöhe.
Die Lösung: Der verpflichtende Namens-Check kommt
Die EU hat auf diese wachsende Bedrohung reagiert. Mit der neuen Verordnung zur „Verification of Payee“ (VoP), also der Überprüfung des Zahlungsempfängers, wird eine entscheidende digitale Schutzmauer errichtet.
Ab Oktober 2025 müssen Banken vor jeder SEPA-Überweisung im Euroraum in Sekundenschnelle prüfen, ob der von dir eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Dieser Service wird für dich als Verbraucher kostenlos sein und gilt sowohl für Online-Überweisungen als auch für solche, die du am Bankschalter in Papierform einreichst.
So funktioniert der Abgleich in der Praxis: Das Ampelsystem
Auch wenn jede Bank die Umsetzung im Detail selbst gestalten kann, wird sich voraussichtlich ein Ampelsystem etablieren, das dir direktes Feedback gibt:
- Grüne Ampel (Match): Perfekt! Name und IBAN stimmen überein. Du kannst die Überweisung mit gutem Gewissen freigeben.
- Gelbe Ampel (Close-Match): Es gibt eine leichte Abweichung. Vielleicht hast du dich vertippt („Heinz Müller“ statt „Heinz Mueller“) oder eine Abkürzung verwendet („Max“ statt „Maximilian“). Das System zeigt dir den korrekten Kontoinhabernamen an, und du kannst entscheiden, ob trotzdem alles seine Richtigkeit hat.
- Rote Ampel (No-Match): Achtung! Name und IBAN passen überhaupt nicht zusammen. Hier besteht ein hohes Betrugsrisiko. Die Bank wird dir dringend von der Überweisung abraten.
Was ändert sich für dich – und wo lauern neue Fallstricke?
Diese Neuerung bedeutet vor allem eines: mehr Präzision ist gefragt. Eine Zahlung an deinen Freund „Max“ könnte eine gelbe Warnung auslösen, wenn sein Konto auf „Maximilian Ernst“ läuft. Auch bei Firmen kann es zu Abweichungen kommen, wenn das Konto nicht auf den Markennamen, sondern auf den Inhaber persönlich registriert ist.
Der wichtigste Tipp lautet daher: Im Zweifel nachfragen! Bist du dir unsicher, kontaktiere den Zahlungsempfänger und erfrage den exakten Namen, der bei der Bank hinterlegt ist. Unternehmen sollten ihrerseits prüfen, ob der auf Rechnungen angegebene Name mit dem Kontoinhabernamen übereinstimmt, und ihre Kunden gegebenenfalls darüber informieren.
Ein wirksamer Schutz beginnt jedoch oft schon vor der Frage nach dem korrekten Namen – nämlich mit einem genauen Blick auf die IBAN selbst. Insbesondere die ersten beiden Buchstaben, die Länderkennung, können einen Betrugsversuch entlarven. Man sollte sofort misstrauisch werden, wenn ein angeblich deutsches Unternehmen oder eine hiesige Behörde plötzlich eine Zahlung auf ein ausländisches Konto fordert. Eine IBAN, die beispielsweise mit „LT“ für Litauen oder „BG“ für Bulgarien statt dem gewohnten „DE“ für Deutschland beginnt, ist ein klares Warnsignal.
Die Frage der Haftung: Wer zahlt bei einem Fehler?
Die neue Regelung klärt auch die Verantwortlichkeiten neu:
- Ignorierst du eine rote oder gelbe Warnung und gibst die Überweisung trotzdem frei, liegt die Haftung bei dir.
- Bestätigt die Bank fälschlicherweise eine Übereinstimmung (grüne Ampel), obwohl die Daten falsch waren, und es kommt zu einem Schaden, haftet die Bank.
Diese Regelung stärkt deine Position, überträgt dir aber auch die Verantwortung, Warnhinweise ernst zu nehmen.
Geltungsbereich: Wo der Schutz greift – und wo nicht
Der verpflichtende IBAN-Check gilt ab Oktober 2025 zunächst für alle Euro-Überweisungen im SEPA-Raum. Dazu gehören die 27 EU-Staaten sowie Länder wie Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab Juli 2027 wird die Regel auf alle Währungen innerhalb der EU ausgeweitet.
Wichtige Ausnahme: Länder wie die Schweiz oder Großbritannien haben bereits angekündigt, an diesem System vorerst nicht teilzunehmen. Überweisungen dorthin bleiben also wie bisher ohne Namens-Check. Sei hier besonders wachsam!
Ein großer Schritt für mehr Sicherheit
Der verpflichtende Abgleich von Name und IBAN als technische Neuerung und ein Mehr an Sicherheit im Zahlungsverkehr ist längst überfällig. Er macht die gängigsten Überweisungsbetrügereien deutlich schwieriger, wenn nicht gar unmöglich. Für Verbraucher und ehrliche Unternehmen bedeutet dies einen enormen Gewinn an Vertrauen und Schutz.