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Spielbank Hamburg: Streit um Konzession geht weiter

Die Spielbank Hamburg hat einiges zu bieten. Nicht nur optisch ist das altehrwürdige Gebäude im Stadtzentrum beeindruckend, sondern auch finanziell gesehen. Für den Betreiber, die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld, ist das Etablissement seit Jahren eine Goldgrube. Kein Wunder, dass auch das Interesse anderer Unternehmen an diesem Standort massiv ist. Abgelehnt wurde im Lizenzverfahren die bekannte Gauselmann Gruppe aus Espelkamp. Die allerdings wittert eine Verschwörung und legte jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Lizenzvergabe an die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld ein.

Die Spielbank Hamburg am Stephansplatz bei Nacht.

Das Objekt der Begierde: Die Spielbank Hamburg ist umsatzstark und für den Betreiber enorm attraktiv. Streitig gemacht wird die Lizenz von der Gauselmann Gruppe, die nun sogar eine Verfassungsbeschwerde einreicht. (©Pixabay)

Aktiver Betreiber erhielt 2019 die Lizenzverlängerung

In der Hansestadt Hamburg spielt sich derzeit ein echter „Krimi“ ab. Im Fokus dabei: Die Spielbank Hamburg. Diese wird bereits seit vielen Jahren von der Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld betrieben. Im vergangenen Jahr sollte die Lizenz für den Betrieb der erfolgreichen Spielbank neu ausgeschrieben werden. Neben dem Betreiber aus der Hansestadt meldete auch die prominente Gauselmann Gruppe ihr Interesse an. Und mehr noch: Die „Gauselmänner“ reichten sogar ganz offiziell eine Bewerbung ein. Nach einer intensiven Prüfung und vielen Debatten entschied die Vergabestelle der Innenbehörde schließlich, dass die Lizenz für den Betrieb der Spielbank erneut an die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld gehen soll. Festgelegt wurde diese Entscheidung Ende 2019, gültig ist die Lizenz für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Gauselmann Gruppe verlor demnach das Bewerbungsverfahren und entschied sich nun dazu, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Offiziell war die Gauselmann Gruppe unterlegen, weil laut Behörden nicht alle Firmenverflechtungen vom Konzern in der Bewerbung offengelegt wurden. Bereits vor einiger Zeit hatte die Gauselmann Gruppe gegen diese Entscheidung bei der Vergabekammer der Finanzbehörde ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Das wurde auch durchgeführt, die Vergabekammer kam allerdings zu dem Ergebnis, dass keine Fehler im Verfahren vorliegen. Anschließend beschwerte sich die Gauselmann Gruppe beim Hanseatischen Oberlandesgericht – ebenfalls ohne Erfolg. Die Richter erklärten, die Entscheidung sei in Ordnung und zudem sei es ein legitimes Interesse der Stadt zu erfahren, wer die Spielbank künftig betreiben werde.

Gruppe sieht sich ungerecht behandelt

Rein theoretisch wäre ein solcher Rückschlag auch für die große Gauselmann Gruppe kein enormer Schaden, zumal zuvor ja keinerlei Verbindungen zur Spielbank in Hamburg bestanden. Allerdings fühlt sich die Unternehmensgruppe ungerecht behandelt. Gegenüber der „TAZ“ erklärte der Anwalt der Gauselmann Gruppe, dass für ihn im Konzessionsverfahren der Eindruck entstanden sei, „dass die Vergabestelle mit zweierlei Maß misst“. Denn, so der Anwalt, die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld habe noch weniger Unterlagen als die Gauselmann Gruppe zur Verfügung gestellt. So sei zum Beispiel einer der Gesellschafter der Jahrschen Spielbank KG die „Spielbank Hamburg Verwaltungs GmbH“. Es gehe jedoch aus den Unterlagen nicht hervor, welche natürliche Person hinter diese Gesellschaft stehe, so der Anwalt der Gauselmann Gruppe.

Genau dies sei aber für eine Lizenzvergabe zwingend erforderlich. Zudem sei für die Behörde dieser Aspekt bei der Gauselmann Gruppe das zentrale Argument gewesen, die Konzession nicht an das Unternehmen zu vergeben. Der Anwalt hierzu: „Die Familie Jahr hätte die Konzession nie bekommen dürfen, wenn die Vergabebehörde ihre eigenen Vorgaben ernst genommen hätte.“ Zudem moniert der Anwalt, dass die Vergabebehörde bisher noch nicht auf einen Widerspruch reagiert habe. Und das, obwohl die darin gesetzte Frist längst verstrichen sei.

Innige Verbindung zwischen Betreiber und Hamburger Senat?

Konkret erklärt die Rechtsvertretung der Gauselmann Gruppe in der Verfassungsbeschwerde, dass es sich um eine „voreingenommen Prüfung der Bewerbung“ mit dem Ziel gehandelt habe, die Jahr-Gruppe erneut zum Betreiber der Spielbank Hamburg zu machen. Das würde in der Tat einem fairen Bewerbungsprozess widersprechen und dürfte intensiv geprüft werden. Auch deshalb, weil die Familie Jahr als traditionell gut verbunden mit dem Senat gilt. Die Familie, die unter anderem auch den Verlag „Gruner & Jahr“ mitgegründet hat, stand zuletzt vor rund zehn Jahren aufgrund der Verbindung zum Senat schon einmal im Fokus. Der damalige Bürgermeister in Hamburg versuchte, im Alleingang die Spielbankabgabe für das Unternehmen zu senken. Die eigene Partei macht dem Bürgermeister allerdings einen Strich durch die Rechnung.

Stattdessen führte der Vorstoß dazu, dass die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme gegen den Bürgermeister ermittelte. Grund hierfür: Einer der Spielbankenchefs war gleichzeitig Mitbegründer eines Immobilienunternehmens, in welchem die Frau des Bürgermeisters beschäftigt war und über welches dieser sein Haus zu besseren Konditionen erhalten haben soll. Allerdings verliefen sich die Ermittlungen im Sande. 2010 kam dann für die Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld trotzdem der erhoffte Erfolg: Der schwarz-grüne Senat senkte die Spielbankabgabe, da die Mehrwertsteuer auf diese angerechnet werden kann. Die Betreiber sparen dadurch Millionenbeträge.

Rund zehn Millionen Euro Gewinn pro Jahr?

Dass es rund um die Spielbank Hamburg um eine Menge Geld geht, verdeutlich der Anwalt der Gauselmann Gruppe ebenfalls. So erklärt dieser, dass der Reinertrag pro Jahr in Hamburg bei rund zehn Millionen Euro liegen würde. Dies sei der Gewinn des Lizenznehmers aus einer „eindeutig rechtswidrig erteilten Konzession“, so der Anwalt. Zudem zog dieser auch noch einen Vergleich. Vor einiger Zeit gab es eine Konzert-Affäre in der Hansestadt, in der Mitarbeiter der Behörden Rolling-Stones-Tickets für den Auftritt in Hamburg erhielten. Der Jurist erklärt: „Bei der Rolling-Stones-Kartenaffäre ging e um einen Vorteil von höchstens 300 Euro, hier geht es um ganz andere Beträge. Wer steckt dahinter, und was sind die Motive?“. Diese Fragen sind laut dem Anwalt ein „Fall für die Staatsanwaltschaft“.

Diese dürfte in den kommenden Monaten mit diesem Fall noch eine ganze Menge Arbeit bekommen. Gleichzeitig wird der Betrieb in der Spielbank in Hamburg aber regulär fortgesetzt. Für die Beschäftigten ist das Gezerre um die Lizenz besorgniserregend. Bis zur Entscheidung der Behörden kurz vor Weihnachten wussten viele Arbeitnehmer nicht, ob sie im neuen Jahr wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren könnten. Ob die Behörde auch deshalb möglicherweise etwas vorschnell entschieden hat, wird nun von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Der Beitrag wurde am 11.2.2020 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , , veröffentlicht.
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