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Belgien verschärft aktuelles Glücksspielgesetz

Wie wir vor ein paar Wochen berichtet haben, plant Belgien die Überarbeitung des aktuellen Gesetzes für Glücksspiele. Nun ist es so weit und die Regierung hat bekannt gegeben, welche Verschärfungen umgesetzt werden. Die meisten dieser betreffen die Umsatzmöglichkeiten der Zeitungsläden, sodass sich dadurch künftig ein großes Problem verhindern lässt: Einige Zeitungsläden waren als solche getarnt, während es sich eigentlich um Casinos handelte.

Eine Frau hat mehrere Zeitungen vor sich liegen und blättert gerade in einer Zeitung.

Belgien befürchtet wegen des Verkaufs der Zeitungsläden an Golden Palace eine Zunahme der Glücksspiele. Um diese zu verhindern, werden die Vorschriften für Zeitungsläden verschärft. (©kaboompics/Pixabay)

Grund für Verschärfungen liegt bei den Zeitungsläden

Belgiens Regierung nannte einen Grund, weshalb das aktuelle Glücksspielgesetz überarbeitet werden soll: der Verkauf der Zeitungsläden an das Unternehmen Golden Palace. Hierbei handelt es sich um einen Glücksspielanbieter. Das größte Problem wird darin gesehen, dass bereits jetzt eine gefährliche Zunahme von Glücksspielen in Zeitungsläden zu verzeichnen sei – so der Justizminister Vincent van Quickenborne. Somit stellt der Verkauf der Zeitungsläden eine absolute Notwendigkeit dar, Verschärfungen aufgrund des neuen Besitzers vorzunehmen. Immerhin gäbe es einige Läden, die pro Jahr vier Millionen Euro über Glücksspiele einnehmen.

In der aktuellsten Pressemeldung weist der Justizminister zudem darauf hin, dass in den Zeitungsläden sowohl Sportwetten angeboten als auch Glücksspielautomaten aufgestellt werden. Somit ist es allen Spielern möglich, weiter zu spielen – auch dann, wenn sie vom Glücksspiel ausgeschlossen wurden. Noch schlimmer wiegt, dass auch Minderjährige in den Zeitungsläden spielen können. Die Übernahme der Zeitungsläden durch den Glücksspielkonzern Golden Palace wird mit Vorsicht betrachtet, da dieser weitere Glücksspiele in die Zeitungsläden bringen könnte.

Ferner weist Quickenborne darauf hin, dass bereits jetzt schon viele Zeitungsläden im Grunde genommen ein Casino wären. Zeitungen werden als Alibi missbraucht. Solch ein Vorgehen soll aufgrund der Gesetzesverschärfung in Zukunft verhindert werden.

Zeitungsläden erhalten neue Vorschriften

Um zu verhindern, dass auch in Zukunft ein Zeitungsladen als Tarnung für ein Casino genutzt wird, gibt es für alle Läden neue Bestimmungen. So müssen in Zukunft die Zeitungsläden eine Vielfalt von zweihundert verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften anbieten und eine gewisse Menge verkaufen. Nur dann wird ihnen die Erlaubnis erteilt, Glücksspiele im Rahmen einer Nebentätigkeit anzubieten. Um ein Ausdehnen der Nebentätigkeit zu verhindern, darf in Zukunft der Umsatz mit Glücksspielen nur noch ein Fünftel des gesamten Umsatzes des Ladens betragen.

Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass einige Zeitungsläden von Glücksspielen leben. Zwar wurde im Jahr 2010 die Erlaubnis ins Leben gerufen, dass neben Zeitschriften und Zigaretten auch Glücksspiele angeboten werden dürfen. Der Grund lag jedoch darin, dass bei vielen Läden der Umsatz aufgrund der Digitalisierung stark zurückging. Nachdem die meisten Zeitungsläden weiterhin über Umsatzeinbußen klagen, scheint der Nebenerwerb zumindest für legale Läden keine Besserung gebracht zu haben. Lediglich ein paar Betreiber von Zeitungsläden geben an, dass sie ohne Glücksspiele gar keinen Umsatz mehr tätigen würden.

Als erschreckend hingegen bezeichnet der Justizminister, dass während der Corona-Pandemie zahlreiche Jugendliche zum ersten Mal zu Glücksspielen griffen. Immerhin handelt es sich hierbei um 42 Prozent der 18- bis 25-jährigen. Wie dieser Prozentsatz entstand, wurde nicht erläutert. Somit steht nicht fest, ob lediglich eine Umfrage durchgeführt wurde oder ob der Prozentsatz für die gesamte Altersgruppe gilt.

Umsätze der Wetten stark beschränkt

Über den Verkauf aller Produkte, die nicht zu Glücksspielen zählen, müssen in Zukunft pro Jahr 25.000 Euro erreicht werden. Nur dann dürfen im Nebenerwerb weiterhin Glücksspiele angeboten werden. Damit diese nicht überhandnehmen, darf ein Zeitungsladen maximal 200 Euro pro Tag für Sportwetten annehmen. Diese dürfen zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends getätigt werden. Der Jahresumsatz aus Glücksspielen darf in Zukunft 250.000 Euro nicht überschreiten.

Obwohl es sich um einen hohen Betrag handelt, haben knapp 20 Prozent aller Zeitungsläden diesen bisher überschritten. Wird der Betrag in Zukunft erreicht, dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Glücksspiele mehr angeboten werden. Allerdings begrenzt Belgien die Umsätze nicht nur auf die Einsätze der Spieler. Es werden auch die Einnahmen begrenzt, die bisher über Werbung oder Provisionen erzielt wurden. Diese Einnahme begrenzt die Regierung auf 20 Prozent des gesamten Umsatzes. Um diese Einschränkungen erreichbar zu machen, darf jeder Zeitungsladen nur noch vier verschiedene Spielmöglichkeiten anbieten.

Bislang war es möglich, eine unbegrenzte Variation an Glücksspielen zu präsentieren. Zu diesen zählten nicht nur Rubbellose, sondern auch Sportwetten und Glücksspielautomaten. Handelte es sich hierbei bislang um mehr als vier Geräte, müssen diese entsprechend reduziert werden, da diese einzeln zählen. Gleiches gilt für die Terminals, über die Glücksspiele verkauft und verbucht werden. Das bedeutet, dass entweder vier Geräte stehen und keine weiteren Glücksspiele präsentiert werden oder der Betreiber stellt ein Gerät auf und bietet drei weitere Glücksspielarten an.

Werbemöglichkeiten für Glücksspiele werden beschränkt

Bisher war es den Zeitungsläden ohne Beschränkung erlaubt, Werbung für die vorhandenen Glücksspiele zu betreiben. Damit in Zukunft ein Zeitungsladen auch als solcher erkannt wird und deshalb Minderjährige geschützt werden, hat die Regierung entsprechende Einschränkungen bei der Werbung festgelegt. So darf die gesamte Werbung entlang der Straße und im Laden nur noch zu fünf Prozent auf Wetten abzielen. Zugleich wird die Fläche für die Werbung auf drei Quadratmeter begrenzt.

Ähnlich verhält es sich mit der Fläche, die ein Zeitungsladen für die Glücksspiele bereithält. Auch diese darf maximal ein Fünftel der gesamten Ladenfläche einnehmen. Damit sich in Zukunft alle Zeitungsläden daran halten, wird eine Missachtung mit einer Geldstrafe geahndet. Besonders schwere Verstöße können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Das Positive ist jedoch, dass das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt.

Übergangsfrist für bestimmte Maßnahmen

Für bestimmte Maßnahmen wurde eine Übergangsfrist geschaffen. Dank dieser haben die Betreiber der Läden ausreichend Zeit, nach Alternativen zu suchen. Immerhin wurde die Übergangsfrist bis zum ersten Januar 2023 definiert, obwohl die Verschärfungen des Glücksspielgesetzes bereits zum fünften März in Kraft treten. Auf welche Maßnahmen die Übergangsfrist zutrifft, wurde in der Pressemitteilung nicht bekannt gegeben.

Ähnlich wie in unserem Nachbarland, hat auch Deutschland zuletzt die Glücksspiellandschaft stark reguliert und genau festgelegt, was legale Online Casinos zukünftig noch anbieten dürfen. Wer hierzulande also ein Online Casino ohne Einschränkungen sucht, muss ab sofort genauer hinschauen.

Der Beitrag wurde am 7.3.2022 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , , veröffentlicht.
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