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Deutschland: Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen Glücksspielwerbung aus

Werbung hat unter anderem den Sinn, über neue Produkte und deren Nutzen zu informieren. Gleichzeitig wird diese hauptsächlich ausgeführt, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen und deren Verkauf zu fördern. Gleiches passiert mit der Glücksspielwerbung: Auch diese soll die Bevölkerung dazu animieren, Glücksspiele zu nutzen. Das Problem hierbei ist aber: Auch Minderjährige können die Werbung sehen und mit dem Spielen beginnen. Zudem kann sich über eine zu häufige Werbung eine Spielsucht entwickeln. Aus genau diesem Grund beschränken viele Länder die Glücksspielwerbung – in Deutschland könnte das ebenfalls bald der Fall sein.

Auf einer Holzwand befinden sich Werbeschilder von Coca-Cola, Shell Motor Oil und weiteren bekannten Marken.

Werbung für Glücksspiele werden nicht als so harmlos angesehen, wie diese Werbewand. Deshalb möchte der deutsche Sucht- und Drogenbeauftragte die Werbung für Glücksspiele, Tabak und Alkohol stark einschränken. (©Falkenpost/Pixabay)

Neuer Deutscher Glücksspielstaatsvertrag für Werbung zuständig

Für Deutschland regelt der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag, welche Art von Werbung erlaubt ist und wie diese ausgeführt werden darf. Zudem wird genau geregelt, über welche Medien und zu welcher Tageszeit die Werbung stattfinden darf. All dies geschieht stets mit dem Hintergrund, Minderjährige zu schützen und generell zu verhindern, dass zu oft an Glücksspiele erinnert wird. Denn wenn zu oft an Glücksspiele erinnert wird, könnte das zum Spielen animieren und es könnte sich daraus eine Spielsucht entwickeln. Das ist zumindest die Argumentation vieler Experten. Ähnlich sieht es jedoch auch der Sucht- und Drogenbeauftragte Burkhard Blienert, weshalb er die Veranstaltungsreihe „Debatte (ge)SUCHT“ startete.

Über diese Veranstaltungsreihe möchte er mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Werbung darüber diskutieren, wie sinnvoll oder schädlich Werbung für Tabak, Alkohol und Glücksspiele ist. Um eine effektive Diskussion führen zu können, wurde vorher die deutsche Bevölkerung zu deren Meinung befragt. Diese fiel eindeutig aus, und zwar in allen der drei oben erwähnten Bereiche. Die Meinung der Bevölkerung ist sogar geeignet, seine eigene Meinung zu unterstützen.

Mehrheit der Befragten sprechen sich gegen Werbung aus

Die Befragung fand für alle drei Bereiche statt, weshalb sich jeder Befragte in jedem Bereich für eine andere Antwort entscheiden konnte. Trotzdem fiel das Gesamtergebnis dahingehend aus, dass sich stets knapp zwei Drittel der Befragten für ein Werbeverbot aussprachen. Bezüglich Sportwetten lag der Prozentsatz für ein generelles Werbeverbot bei 57 Prozent, für Alkohol liegt der Prozentsatz bei 60 Prozent. Hinzu kommen jedoch weitere Antworten bezüglich einer Werbeeinschränkung. Auch dieser Prozentsatz liegt bei 70 Prozent. Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiele ist.

Ähnlich verhielt es sich, als die Befragten ihre Meinung bezüglich eines Sponsoringverbots abgeben durften. Auch hier sprachen sich zwei Drittel aller Personen für ein Sponsoringverbot aus. Dieses Verbot soll sich sowohl auf Sportereignisse als auch auf Veranstaltungen beziehen. Genauso sieht es der Drogenbeauftragte Blienert. Seiner Meinung nach wäre die Werbung grundsätzlich überpräsent und sieht diese Werbung als Großbaustelle der deutschen Verbraucherschutz-, Jugend-und Gesundheitspolitik an. Weiter führt er in der Pressemitteilung aus, dass sich hier etwas ändern muss und dass er diese Änderung herbeiführen würde.

Jugendschutz wäre besonders wichtig

In der Pressemitteilung weist er auch auf die oben erwähnten Ergebnisse der letzten Befragung hin. Er bemerkt, dass es sich um die Meinung mündiger Bürger handelt und dass diese Meinung nicht missachtet oder übergangen werden dürfe. Schließlich handelt es sich bei Tabak, Alkohol und Glücksspiele nicht um ein sicheres und ungefährliches Produkt, sondern um solche, die zu einer Sucht führen können. Besonders gefährdet sind Jugendliche, weshalb die Werbung unter anderem für Glücksspiele weiter eingeschränkt werden muss. Aus diesem Grund ist er gegen eine Werbung auf Sponsorenwänden und auf den Trikots.

Ob Blienert mit seinen Forderungen durchkommen wird, kann im Moment niemand abschätzen. Das liegt auch daran, dass Verbände wie der DSWV mit einem Werbeverbot nicht einverstanden ist. Dieser Verband hat erst im letzten Monat einen Bericht veröffentlicht, demzufolge verstärkt zu illegalen Sportwettenangeboten gegriffen werden würde. Damit wäre das Gegenteil von dem erreicht, was der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag erreichen sollte: Er sollte dafür sorgen, dass nur noch bei legalen Anbietern gespielt wird. Analysen würden jedoch das Gegenteil beweisen. So wäre der Umsatz der legalen Sportwettenanbieter im letzten Jahr massiv zurückgegangen. Woran das genau liegt, lässt sich jedoch nicht sagen. Der DSWV hat allerdings eine Vermutung.

Stark regulierte Werbung würde legale Angebote zurückdrängen

Letzten Monat äußerte sich der DSWV-Präsident Mathias Dahms wie folgt: Er vermutet, dass die stark regulierte Werbung ein Grund dafür sei, dass die Spieler die legalen Angebote nicht mehr finden würden. Das wiederum würde dazu führen, dass die Spieler illegale Angebote finden und auch dort spielen würden. Generell wären einer Analyse zufolge mehr illegale Anbieter vorhanden als legale: Deutsche Spieler könnten auf 723 Internetseiten ein Konto eröffnen, obwohl es sich nicht um für Deutschland lizenzierte Anbieter handelt. Dem würden nur 46 legale Anbieter gegenüberstehen.

Werbevorschriften für Deutschland

Wie bereits erwähnt, regelt der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag, wie in Deutschland Werbung für Glücksspiele betrieben werden darf. Zuerst möchten wir erwähnen, dass nur lizenzierte Glücksspielanbieter Werbung betreiben dürfen. Diese darf dem Glücksspielstaatsvertrag nicht widersprechen, weshalb niemand zum Spielen animiert werden darf. Um keine Spielsucht zu gefährden, dürfen keine Gewinne in Aussicht gestellt werden. Grundsätzlich darf aufgrund der Werbung niemand denken, dass er mit Glücksspielen Geld verdienen kann. Stattdessen muss auch die Werbung klar zu verstehen geben, dass Glücksspiele nicht beeinflussbar sind und somit jederzeit ein Verlust entstehen kann. Auch muss das Suchtrisiko erwähnt werden und dass Minderjährige nicht spielen dürfen.

Ebenfalls muss verhindert werden, dass Minderjährige die Werbung sehen, weshalb die Werbung nur zwischen 21 Uhr und sechs Uhr morgens ausgestrahlt werden darf. Lediglich für Sportwetten gibt es eine Ausnahme, da diese den ganzen Tag über ausgestrahlt werden darf. Einzige Ausnahme besteht darin, dass die Werbung nicht kurz vor dem Spiel oder gar während des Spiels zu sehen ist. Zusätzlich darf die Werbung nicht geschaltet werden, während der Zwischenstand eines Spiels veröffentlicht wird. Anbieter die unerlaubterweise Werbung platzieren, werden von der GGL abgestraft.

Der Beitrag wurde am 16.5.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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