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Deutschland: GGL vergibt mit Kritik behaftete Studie

Die Einhaltung der Gesetze werden vom Staat kontrolliert – hierfür gibt es mehrere Institutionen. Doch wie läuft es mit der Einhaltung der Glücksspielverordnung aus? Diese wird nicht über die Polizei und andere staatliche Einrichtungen überwacht. Hierfür ist immer die Glücksspielbehörde zuständig, in Deutschland ist dies die GGL. Diese muss kontrollieren, ob die lizenzierten Glücksspielanbieter alle Vorschriften einhalten. Aus diesem Grund hat die GGL nun eine Studie veranlasst, die das Einhalten der Vorschriften überprüfen soll.

Die Universität von Bremen bei Nacht.

Im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag von 2021 steht, dass die GGL einen Zwischenbericht zum Ende des Jahres 2023 abgeben muss. Um das einzuhalten, hat die GGL eine Studie in Auftrag gegeben, die von der Uni Bremen durchgeführt wird.(©leFrog/Pixabay)

Der Grund für die Studie

Es gibt viele Gründe, weshalb die GGL die Studie in Auftrag gegeben hat. So soll mit dieser Studie untersucht werden, ob alle lizenzierten Glücksspielanbieter die im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag verankerten Vorschriften einhalten. In erster Linie handelt es sich um die Vorschriften, die zu einem hohen Spielerschutz führen. Es gibt jedoch einen weiteren Grund, diese Studie in Auftrag zu geben: Es wurde zu Beginn des Deutschen Glücksspielstaatsvertrages vereinbart, dass es zum Ende 2023 einen Zwischenbericht geben soll. Um diese selbst auferlegte Forderung zu erfüllen, wurde die Studie ins Leben gerufen. Über die Studie sollen mehrere Punkte abgeklärt werden:

  • Halten alle lizenzierten Glücksspielunternehmen die Vorschriften ein, die der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag vorgibt?
  • Es wird überprüft, ob alle technischen Anforderungen erfüllt werden.
  • Zudem soll kontrollieren werden, ob die Glücksspielanbieter alle Spielerschutzregelungen einhalten.
  • Zusätzlich steht im Fokus, das Spielverhalten zu erforschen.

Abgesehen hiervon soll die neue Studie ermitteln, ob die derzeit gültigen Vorschriften, die zu einer hohen Spielersicherheit führen sollen, überhaupt noch aktuell sind oder angepasst werden müssen. Die Studie beläuft sich offiziellen Angaben zufolge über einen Zeitraum von drei Jahren und verursacht Kosten von 750.000 Euro.

Auftrag wurde über Ausschreibung vergeben

Wenn solch ein kostenintensiver Auftrag vergeben wird, muss die Auftragsvergabe über eine Ausschreibung erfolgen. Diese Vorschrift hat die GGL auch eingehalten, indem der Auftrag über mehrere Plattformen veröffentlicht wurde. So war gewährleistet, dass nicht nur deutsche Institute eine Bewerbung abgeben konnten – vielmehr war es so, dass die meisten Plattformen EU-weit aufrufbar sind und somit viele Unternehmen eine Bewerbung abgeben konnten. Zuvor jedoch informierte die GGL im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen über die bevorstehende Studie. Hiermit konnten sich bereits zahlreiche Experten über die Studie und deren Anforderungen informieren. Trotzdem war es letztendlich so, dass nur eine Bewerbung einging und exakt dieser Bewerber selbstredend den Auftrag erhielt.

Bei dem einzigen Bewerber für die Glücksspielstudie handelt es sich um die Universität Bremen, genau genommen um das Institut für Public Health und Pflegeforschung. Dieses Institut steht unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer. Dr. Hayer ist bereits seit vielen Jahren Experte in Bezug auf Suchtprävention und Spielerschutz. Bezüglich des neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrages weist er ebenfalls Erfahrungen auf, da er bisher dafür zuständig war, die Bundesländer in Bezug auf die Einhaltung des deutschen Glücksspielstaatsvertrages zu beraten. All dies und die Tatsache, dass Dr. Hayer auch in der Arbeitsgruppe bezüglich der Studienvergabe beteiligt war, führt nun zu erheblicher Kritik bezüglich der Studienvergabe.

Dr. Hayer beriet GGL bezüglich der Ausschreibung

Die öffentliche Kritik entstand deshalb, da Dr. Hayer die Glücksspielbehörde in Bezug auf die Durchführung der Ausschreibung beriet. Immerhin müssen die Bieter ausführlich informiert werden, welches Ziel die Studie verfolgt und wie die Ergebnisse später verarbeitet werden. Dass sich ein Experte in Bezug auf die Entwicklung von Spielsucht beratend beteiligt, stellt eigentlich kein Wunder dar. Immerhin soll die Studie nicht nur darauf abzielen, ob die deutschen Online Spielotheken sowie die Online Wettanbieter alle Vorschriften aus dem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag umsetzen. Es soll auch ermittelt werden, ob diese Vorschriften aufgrund des Spielverhaltens noch zeitgemäß sind oder geändert werden müssen. Nachdem Dr. Hayer weiß, wie sich eine Spielsucht entwickeln kann, scheint eine Beratung von ihm sinnvoll zu sein.

Kritisiert wird jedoch, dass jeder Bieter nur 30 Tage Zeit hatte, eine Bewerbung abzugeben. Die Ausschreibung wurde im März 2023 vorgenommen und Experten zufolge läge die geringe Beteiligung an der Ausschreibung daran, dass die Frist zu kurz war. Nachdem Dr. Hayer bereits in das gesamte Ausschreibungsverfahren involviert war, soll es Experten zufolge kein Wunder sein, wenn nur er innerhalb dieser Frist seine Bewerbung abgeben konnte. Die GGL argumentiert jedoch damit, dass sie seit längerer Zeit auf öffentlichen Veranstaltungen über die bevorstehende Ausschreibung informierte und somit weitere Bewerbungen erwartet hat.

Weitere Argumente der GGL

Wie die GGL überdies mitteilte, hätten alle Glücksspielforscher bereits seit Inkrafttreten des Deutschen Glücksspielstaatsvertrages gewusst, dass es in diesem Jahr einen Zwischenbericht geben soll. Die GGL spricht sogar davon, dass die Wissenschaftler gewusst hätten, dass es zu einer Studie kommen würde. Deshalb hätten sich die Experten bereits seit Jahren mit diesem Thema auseinandersetzen und dann eine Bewerbung abgeben können. Auf der anderen Seite gibt sogar Dr. Hayer zu, dass die Frist von 30 Tagen sehr sportlich gewesen sei. Es wäre jedoch machbar gewesen, eine Bewerbung abzugeben. Allerdings wäre laut einem Forscher, der nicht genannt werden möchte, die Frist viel zu kurz gewesen, nachdem sich die Studie über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. Hierfür die Konditionen auszuarbeiten, nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch.

Weshalb generell eine Kritik aufkommt, dass die Universität Bremen den Zuschlag erhielt, lässt sich aus fachlicher Sicht nicht erklären. Wenn eine Studie das Ziel hat, die Vorschriften dahingehend zu untersuchen, ob sie ausreichend sind, um eine Spielsucht zu verhindern, dann ist ein Experte für Spielsucht mit Sicherheit die richtige Person. Ob dieser vorab oder laufend die deutschen Bundesländer diesbezüglich berät oder nicht, sollte keinen Ausschlag geben. Wichtig ist lediglich, herauszufinden, ob die Vorschriften für eine sichere Spielumgebung abgewandelt werden müssen oder nicht. Hier steht eindeutig die Spielersicherheit im Vordergrund. Deshalb ist es relativ unerheblich, welcher Experte die derzeitigen Vorschriften auf ihre positiven und negativen Auswirkungen untersucht.

Der Beitrag wurde am 28.9.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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