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Niederlande: Neue Regeln für Glücksspielwerbung

Seit wenigen Tagen gibt es in den Niederlanden eine neue Regel bezüglich Glücksspielwerbung. Diese kam keinesfalls unerwartet, vielmehr wurden die neuen Regeln seit einiger Zeit diskutiert und nun von der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgestellt. Aufgrund dieser neuen Regeln sollen nicht nur Spielsüchtige, sondern auch viele weitere Personengruppen besser geschützt werden.

Die beliebtesten Social-Media-Plattenformen wurden durch ihre Logos nebeneinander aufgereiht.

In den Niederlanden ist öffentliche Werbung über Glücksspiele nicht mehr erlaubt. Hierzu zählt nicht nur das Internet, sondern auch TV, Radio, Zeitschriften und öffentliche Plätze. (©monicore/Pixabay)

Grund für die geänderten Werberichtlinien

Der Grund, weshalb die Regeln für die Glücksspielwerbung in den Niederlanden geändert wurden, hat die Aufsichtsbehörde über Medien bekannt gegeben. So soll aufgrund der geänderten Werberichtlinien nicht nur ein Spieler geschützt werden, der entweder bereits spielsüchtig ist oder kurz davor ist, eine Spielsucht zu entwickeln. Es sollen darüber hinaus auch weitere Personen geschützt werden. Zu den gefährdeten Personengruppen, die über die geänderten Werbevorschriften geschützt werden sollen, zählen insbesondere Kinder und Jugendliche. Um all diese Personen vor ungezielter Werbung zu schützen, hat sich die KSA die neuen Regeln einfallen lassen. Ob in der Tat der gewünschte Schutz entsteht, wird erst die nahe Zukunft zeigen. Aber immerhin liegt die Hoffnung darin, all diese Personen zu schützen.

Aus diesem Grund heraus hat die KSA festgelegt, dass über die geänderten Werbevorschriften ab sofort keine Werbung mehr an die oben erwähnten Personen gelangen soll. Um das zu erreichen, soll ab sofort keine Glücksspielwerbung mehr über sogenannte Massenmedien ausgestrahlt werden. Das bedeutet, dass weder über TV noch über Radiosendungen irgendeine Art von Glücksspielwerbung mehr ausgestrahlt werden darf. Aber: Es darf auch keine Werbung mehr über Zeitschriften und Zeitungen erfolgen, sofern diese von Minderjährigen oder Spielsüchtigen gelesen werden kann.

Weitere Medien für Werbung ebenfalls verboten

Abgesehen davon, dass weder über das Fernsehen noch über das Radio Werbung für Glücksspiele ausgestrahlt werden darf, soll auch in Zukunft keine Werbung mehr an öffentlichen Plätzen zu sehen sein. Hierzu zählen in erster Linie Bushaltestellen und Werbetafeln, die in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden. Allerdings sind das nicht die einzigen Regeln und Vorschriften, die von der KSA für die Niederlande erlassen wurden. Es soll grundsätzlich in der Öffentlichkeit verboten werden, Werbung für Glücksspiele zu betreiben. Dazu zählen alle Formen von öffentlichen Gebäuden. Damit werden in erster Linie Minderjährige und alle anderen Personen geschützt, die bislang noch keine Berührungspunkte mit Glücksspiel hatten. Um jedoch auch diejenigen zu schützen, die bereits spielen und zum Beispiel kurz davor sind, eine Spielsucht zu entwickeln, darf in Zukunft auch keine Werbung in Casinos und Spielhallen mehr stattfinden.

Ob sich damit das Ziel erreichen lässt, dass Glücksspielwerbung nur noch bei Personen über 24 Jahre ankommt, wird ebenfalls erst die Zukunft zeigen. Allerdings verbietet die KSA nicht grundsätzlich jede Art von Werbung in den Niederlanden. Das Ziel liegt eindeutig darin, dass Glücksspielwerbung nur noch gezielt stattfindet. Aus diesem Grund heraus soll es keine Glücksspielwerbung mehr geben, die „unkontrolliert“ stattfindet und demzufolge jede Person erreichen kann. Diese neuen Regeln gelten ab dem ersten Juli, während andere Regeln erst im nächsten Jahr aktuell werden.

Gezielte Werbung soll weiterhin erlaubt sein

Die oben stehenden Regeln gelten für ungezielte Werbung, die praktisch von jeder Person jeden Alters gesehen werden kann. Nachdem insbesondere jüngere Personen Studien zufolge einer höheren Gefahr ausgesetzt sind, eine Spielsucht zu entwickeln, sollen mit den neuen Regeln Personen unter 24 Jahren geschützt werden. Über all dies wurden natürlich alle Glücksspielunternehmen informiert, die in den Niederlanden das Recht haben, ihre Glücksspiele anzubieten. Damit diese jedoch über die aktuellen Vorschriften keine allzu großen Nachteile erfahren, darf weiterhin eine gezielte Werbung stattfinden. Doch was bedeutet nun gezielte Werbung? In erster Linie ist damit die Vorschrift verbunden, dass die Werbung weder an Kinder und Jugendliche noch an problematische Spieler gelangt.

Für alle lizenzierten Glücksspielunternehmen bedeutet dies jedoch, dass sie in Zukunft ein paar Forderungen erfüllen müssen. So müssen alle Unternehmen beweisen, dass mindestens 95 Prozent der durchgeführten Werbung nur noch von Personen mit einem Alter von mindestens 24 Jahren gesehen und gelesen wird. Abgesehen hiervon müssen alle Personen, die das Recht haben, Werbung von den Glücksspielunternehmen zu erhalten, das Recht auf Einspruch erhalten. Das bedeutet, dass jeder Spieler, der kein problematisches Verhalten zeigt und über 24 Jahre alt ist, beim Glücksspielunternehmen angeben darf, dass er keine Werbung erhalten und somit sehen oder lesen möchte.

Auf lizenzierte Glücksspielunternehmen kommt viel Arbeit zu

Es ist klar, dass alle für die Niederlande lizenzierten Glücksspielunternehmen nun einiges an zusätzlicher Arbeit auf sich nehmen müssen. Sie müssen auf eigene Initiative hin gewährleisten, dass oben stehende neue Vorschriften eingehalten werden. Allerdings hat die KSA ab sofort das Recht, von den lizenzierten Glücksspielunternehmen einen Bericht zu verlangen. Über diesen müssen die Anbieter von Glücksspielen darstellen, inwiefern sie die neuen Vorschriften einhalten. Mit solch einem Bericht können sie sozusagen beweisen, dass sie die Reichweite ihrer Werbung ernst nehmen und auch in der Lage sind, zu überprüfen, ob alle Regeln eingehalten werden. Immerhin stellt die KSA noch einmal klar, dass es sich nicht um ein generelles Werbeverbot handelt. Vielmehr ist Glücksspielwerbung in den Niederlanden weiterhin erlaubt, aber mit erheblichen Einschränkungen. In Deutschland wurde gerade erst ein Glücksspielanbieter wegen unerlaubter Werbung zu einer Geldstrafe verurteilt.

So müssen die Glücksspielanbieter weiter beachten, dass sie keine Boni an gefährdete Personen auszahlen oder gar anbieten. Auch diesbezüglich handelt es sich um Personen, die jünger als 24 Jahre sind und solche, die ein problematisches Verhalten an den Tag legen. Damit soll verhindert werden, dass diese Spieler einen besonderen Anreiz zum Spielen erhalten. Darüber hinaus soll es ab dem nächsten Jahr neue Bestimmungen bezüglich Sponsoring geben. Der Grund liegt darin, dass es sich bei Sponsoring in der Regel um eine ungezielte Werbung handelt, die nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von Minderjährigen gesehen wird. Sobald diese Vorschriften in Kraft treten, ist es in den Niederlanden grundsätzlich nicht mehr möglich, ungezielte Werbung zu betreiben. Damit geht dieses Land einen Sonderweg, im Vergleich zu den Ländern, die Werbung nur zeitlich einschränken.

Der Beitrag wurde am 27.7.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , veröffentlicht.
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