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KSA und Großbritannien verwarnen Glücksspielanbieter wegen Verstoß gegen Jugendschutz

Hinter den Glücksspielgesetzen der Länder steckt der Schutz der Spieler. Insbesondere zwei Gruppen sollen verstärkt geschützt werden: Minderjährige und Personen mit einer beginnenden oder manifestierten Spielsucht. Aus diesem Grund setzen auch die Glücksspielbehörden diverse Maßnahmen an, um diese beiden Gruppen zu schützen. Wenn sich ein Glücksspielanbieter nicht an diese Regeln hält, muss er mit einer Strafe rechnen. Zuvor jedoch kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, wie nun aktuell in Großbritannien und in den Niederlanden geschehen.

Ein mit Zuschauern volles Fußballstadion.

Die Niederlande hat vor der Fußball-WM alle Anbieter aufgefordert, vorsichtig mit Werbung umzugehen. Damit sollten erneut jüngere Erwachsene geschützt werden – ein sinnvolles Vorgehen, nachdem ein paar Anbieter bereits wegen Verstoß gegen den Jugendschutz verwarnt wurden. (©Pixel-Sepp/Pixabay)

In Großbritannien erhielt Ladbrokes eine Verwarnung

Jedes Land darf den gewünschten Jugendschutz anders gestalten. Das führt zu unterschiedlichen Ideen, die in den verschiedenen Glücksspielgesetzen verankert werden. In Großbritannien gestaltet es sich zum Beispiel so, dass bekannte Sportler nicht für Werbung für Glücksspiele angeworben werden dürfen. Der Hintergrund liegt darin, dass sich besonders junge Erwachsene und Jugendliche mit „ihren Stars“ identifizieren und diese nachahmen. Demzufolge könnten Mitglieder dieser beiden Personengruppen mit dem Spielen beginnen, weil ihre Vorbilder dafür werben.

Ladbrokes hatte sich nicht an diese Vorschriften gehalten und einige beliebte Sportler der Premier League für Werbezwecke genutzt – zumindest deren Fotos. Nachdem dies zweifelsohne verboten ist, wurde Ladbrokes von der britischen Glücksspielaufsichtsbehörde darauf angesprochen. Auf eine Strafe hat diese bislang verzichtet und lediglich auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Sollte jedoch in Zukunft Ähnliches vorfallen, wird eine Strafe wahrscheinlich ausgesprochen werden. Die Begründung des Glücksspielanbieters Ladbrokes lautet wie folgt: Die Werbung wurde nur auf einer Seite geschaltet, zu der nur Volljährige Zutritt haben. Das wird von der Aufsichtsbehörde keinesfalls als Begründung akzeptiert.

KSA verwarnt wegen Werbung an junge Erwachsene

Glücksspielanbieter, die in den Niederlanden ihr Sortiment anbieten, müssen sich damit auseinandersetzen, welche Spieler Boni und Treueprogramme erhalten dürfen. Um jüngere Spieler zu schützen, dürfen diese Aktionen und Promotions nur an Personen ab 24 Jahren angeboten werden. Die Teilnahme an Glücksspielen ist jedoch ab 18 Jahren erlaubt, weshalb das Gesetz eine technische Herausforderung darstellt. Ob es an der fehlenden Technik liegt oder die Gesetze aus anderer Sicht nicht beachtet werden, ist eine Frage, die sich nicht beantworten lässt. Vor wenigen Tagen musste die KSA auf jeden Fall zwei Anbieter verwarnen, da sich diese nicht an das Werbeverbot für junge Erwachsene hielten.

Aus der Pressemitteilung lässt sich nicht entnehmen, um welche Anbieter es sich handelt. Die KSA hat nur verraten, dass einer der beiden Glücksspielkonzerne bereits reagiert hat. Diese Reaktion fiel definitiv positiv aus, da der Konzern sofort seine Fehler korrigierte. Der zweite Anbieter jedoch hat laut KSA etwas mehr Unterstützung benötigt, die als Anordnungsabsicht bezeichnet wird.

Anbieter ermöglichten Teilnahme am Treueprogramm

In den Niederlanden bezieht sich das Werbeverbot nicht nur auf eine direkte Werbung in Form von Boni. Auch die bekannten und beliebten Treueprogramme werden in diesem Land als Werbung betrachtet und dürfen unter 24-Jährigen nicht angeboten werden. Geschieht dies aber trotzdem und die Spieler dürfen ein Treueprogramm genießen, liegt somit ein Verstoß gegen das Werbeverbot vor. Doch warum wird ein Treueprogramm als Werbung bezeichnet? Immerhin wird dieses nur den Spielern präsentiert, die bereits Kunde beim Glücksspielanbieter sind. Die Begründung lautet jedoch, dass über das Treueprogramm die Spieler zum Weiterspielen animiert werden. Schließlich möchte der Spieler im Treueprogramm aufsteigen und so Punkte oder gar Gutschriften sammeln.

Damit jüngere Erwachsene ein Treueprogramm nicht als Motivation betrachten und hierdurch vermehrt spielen, sollen diese daran nicht teilnehmen dürfen. Eine weitere Begründung des Verbots, Treueprogramme unter 24-Jährige zu ermöglichen, liegt darin, dass es sich um sogenannte Kundenbindungsprogramme handelt.

Cashback soll in den Niederlanden verboten werden

Nicht nur Treueprogramme sollen an jüngere Personen nicht mehr angeboten werden dürfen. Darüber hinaus hat sich die KSA etwas einfallen lassen, um alle Spieler noch besser zu schützen: Cashback soll aus diesem Grund in den Niederlanden nicht mehr erlaubt sein. Auch dieses Angebot wird als Werbung betrachtet und vor allem als Anreiz, weiterzuspielen. Immerhin erhält der Spieler bei Cashback einen Teil seines Einsatzes oder seines Verlustes zurück. Dieser Betrag wird in der Regel auf dem Spielerkonto als Guthaben verbucht, sodass dieser Betrag zum Spielen zur Verfügung steht. Zwar setzt der Spieler in diesem Fall kein neues Geld ein, er wird aber definitiv zum Spielen motiviert.

Die KSA hat alle Glücksspielanbieter verwarnt und dringend empfohlen, sich an die neuen Regeln zu halten. Ist dies nicht der Fall und ein Glücksspielkonzern hält sich nicht an das neue Werbeverbot, dann setzt die KSA auch Vollstreckungsmaßnahmen an. Deshalb wäre es besser, dass sich die Glücksspielkonzerne an die neuen Regeln halten. Damit möchte die KSA auch klar machen, dass der legale Glücksspielmarkt ausreichend überprüft wird. Dank dieser offiziell bekannt gegebenen Überprüfung soll verhindert werden, dass sich wieder mehr Spieler zu illegalen Angeboten hinreißen lassen. Den Spielern soll bewusst werden, dass sie nur bei legalen Angeboten ausreichend geschützt sind und dass dies nur über eine Kontrolle der Anbieter möglich ist.

KSA ging Anfang Dezember sehr streng vor

Die Idee, einen anderen Weg einzuschlagen, der sich notfalls mit drastischen Mitteln gegen Mitglieder der Glücksspielbranche wendet, hat ein Konzern bereits Anfang Dezember 2022 am eigenen Leib erfahren. Es handelt sich um den Betreiber Holland Casino, dem eine tägliche Strafe von 5.000 Euro angedroht wurde. Dieser Glücksspielanbieter scheint Werbemaßnahmen genutzt zu haben, die er nicht hätte nutzen dürfen. Einer Strafe konnte er nur entgehen, wenn er sofort alle Werbemaßnahmen beendete.

Ähnlich verhielt sich die KSA vorsichtshalber bezüglich der Fußball-WM. Um die Spieler nicht unnötig zum Setzen von Online Wetten zu motivieren, sollten die Glücksspielanbieter vorsichtig und umsichtig mit den geplanten Werbemaßnahmen umgehen. Demzufolge sollten die Anbieter ihre Werbung nicht übertrieben erhöhen, sondern im Rahmen halten. Selbstverständlich stand dahinter auch der Schutz der jungen Erwachsenen, die sich oft schneller motivieren lassen als ältere Sportwettenfans. Zumindest ist die Fangemeinde innerhalb dieser Altersgruppe noch ausgeprägter und größer als bei älteren Personen. Auch deshalb fordert ein Spielerschutzbündnis ein allgemeines Werbeverbot für Sportwetten.

Der Beitrag wurde am 16.1.2023 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , veröffentlicht.
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