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UKGC: Zwei Glücksspielbetreiber von Online-Casinos müssen hohe Strafen zahlen

Es gehört zur Aufgabe der Glücksspielaufsichtsbehörden, diejenigen abzumahnen, die sich nicht an die Vorschriften des betreffenden Landes halten. Zugleich darf jede Aufsichtsbehörde die Höhe des Strafmaßes selbst bestimmen. Viele Länder sprechen generell hohe Strafen aus, wie zum Beispiel die UKGC aus Großbritannien. Aktuell betrifft es zwei Glücksspielanbieter, die nun hohe Strafen zahlen müssen.

Auf einer Wäscheleine hängen sieben 200-Euro-Scheine.

Die UKGC hat bei zwei Glücksspielanbietern Verstöße gegen Geldwäsche-Vorschriften und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Hierfür wurden hohe Geldstrafen festgesetzt. (©Alexas_Fotos/Pixabay)

Zwei Anbieter mit Hunderten von Online-Casinos

Die britische Glücksspielaufsichtsbehörde hat zwei Anbieter ermittelt, die jeweils mehrere Hundert Webseiten betreiben. Die festgestellten Mängel traten bei allen Online-Casinos auf, weshalb wahrscheinlich die Strafe so hoch angesetzt wurde: Jumpman Gaming Limited muss 500.000 GBP zahlen und Progress Play Limited ist mit 175.718 GBP dabei. Der Direktor der Aufsichtsbehörde, Leanne Oxley, appelliert zugleich an alle Glücksspielanbieter: Wer sich nicht an die Vorschriften hält und nicht bereit ist, den Glücksspielmarkt sicher und kriminalitätsfrei zu halten, der muss auch in Zukunft mit einer hohen Strafe rechnen. Zudem rät er allen Glücksspielanbietern, die bei anderen Anbietern festgestellten Mängel in ihrem eigenen Unternehmen zu überprüfen. Sollten ähnliche Probleme oder Fehler vorhanden sein, sollen alle daran arbeiten. Ein Blick auf die schwarzen Schafe zeigt, wie wichtig es ist, sich ein seriöses Online Casino auszusuchen.

Um zu verdeutlichen, wie die Strafen zustande kommen und gegen welche Vorschriften hierbei verstoßen wurde, hat die UKGC zwei Berichte veröffentlicht. Je einer von ihnen bezieht sich auf einen Glücksspielanbieter. Jumpman Gaming Limited betreibt 243 Seiten und Progress Play Limited 201. Beide Anbieter haben der Pressemitteilung von UKGC zufolge gegen die soziale Verantwortung verstoßen. Zudem hätten sie nicht ausreichend mitgeholfen, um gegen Geldwäsche vorzugehen.

Verstoß gegen Geldwäschevorschriften bei Jumping Gaming Limited festgestellt

Laut Bericht der UKGC hat das Glücksspielunternehmen Jumping Gaming Limited gegen zwei Paragraphen in Zusammenhang mit Geldwäsche verstoßen. Einer dieser Paragraphen bezieht sich direkt auf ausländische Betriebe. Insgesamt hat die UKGC festgestellt, dass Jumping Gaming Limited nicht genug unternommen hätte, um alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Geldwäsche einzuhalten. Diese Vorschriften zielen ferner darauf ab, allen Spielern eine sichere Umgebung zu liefern, in der Kriminalität keinen Platz hat. Jedes Glücksspiel muss fair, sicher und auf offene Weise durchgeführt werden.

Ebenfalls müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden. All dies scheint bei Jumping nicht immer der Fall gewesen zu sein. Zumindest gab es im Juli 2020 einen Hinweis darauf, dem ab September 2020 nachgegangen wurde. Im Rahmen der Untersuchung stellte die UKGC fest, dass einige Mängel in den Vorgängen des Anbieters vorhanden sind. Diese Mängel traten in erster Linie im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche zu. Deshalb kam die UKGC zu dem Schluss, dass dieser Anbieter die Lizenzbedingungen und Verhaltenskodizes nicht eingehalten hat. Zu diesen Vorschriften gehört auch, dass Terrorismusfinanzierung verhindert wird.

Probleme bei Spielern festgestellt

Zusätzlich hat die Glücksspielaufsicht Probleme in Zusammenhang mit Spielerkonten bei Jumping Gaming festgestellt. So hat Jumping nicht immer festgestellt, wenn ein und die gleiche Person mehrere Spielerkonten besaß. Das hätte definitiv nicht geschehen dürfen, denn jeder Spieler darf nur ein Konto besitzen. Der Glücksspielanbieter hat die Bemängelungen der Glücksspielaufsichtsbehörde nicht nur akzeptiert, sondern inzwischen einige Maßnahmen hiergegen entwickelt. Aus diesem Grund wurde die Strafe in Zusammenarbeit mit der Glücksspielaufsicht auf 500.000 GBP festgesetzt.

Trotzdem wies die UKGC darauf hin, dass jeder Glücksspielanbieter verpflichtet ist, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die mit dem Glücksspielangebot zusammenhängen. Insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss von Beginn an verhindert werden. Die Aufsichtsbehörde rät dazu, einmal im Jahr eine eigene Überprüfung vorzunehmen. So wäre es möglich, rechtzeitig Probleme im eigenen Unternehmen zu entdecken und dagegen vorgehen zu können.

Ähnliche Vorwürfe gegen Progress Play Limited

Die UKGC hat im zweiten Bericht bekannt gegeben, dass auch Progress Play Limited nicht alle Vorschriften bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten hat. Zugleich wurden Verstöße gegen die soziale Sicherheit entdeckt. Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass die Vorschriften zum Schutz vor Geldwäsche nicht effektiv genug angewandt wurden. Deshalb hätte der Glücksspielanbieter nicht gemäß der geltenden Lizenzbedingungen gehandelt. Somit hat auch dieses Unternehmen nicht dafür gesorgt, dass alle Spieler sicher spielen können und nicht dem Risiko eines finanziellen Schadens ausgesetzt werden.

Die Untersuchung gegen Progress Play Limited begann im August 2020. Seit dieser Zeit hat auch dieser Anbieter eigene Maßnahmen kreiert, um in Zukunft ähnliche Probleme zu verhindern. Das führte wie bei Jumping auch zu einer Verringerung der Geldstrafe. Zusätzlich zu der Geldstrafe von 175.000 GBP muss Progress Play Limited eine Provision von 12.466 GBP zahlen. Die Gründe hierfür wurden im Bericht über Progress Play nicht bekannt gegeben.

Laut UKGC hat es Progress Play Limited versäumt, eigene Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zu kreieren, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zugleich wurden die vorhandenen Richtlinien nicht eingehalten und umgesetzt.

Maßnahmen gegen Spieler waren nicht streng genug

Progress Play hatte zum Beispiel bei Spielern Unregelmäßigkeiten festgestellt und die Kunden gebeten, innerhalb von 14 Tagen Unterlagen einzureichen. Über diese Unterlagen sollte festgestellt werden, woher das eingezahlte Geld stammt. Während dieser Überprüfungszeit war es den Spielern jedoch weiterhin möglich, zu spielen. In weiteren Fällen war es den Spielern möglich, wesentlich mehr einzuzahlen, als sie laut eingereichten Unterlagen verdient haben. Die Aufsichtsbehörde bemängelte zudem, dass die von den Kunden bereitgestellten Informationen nicht effektiv genug überprüft worden seien.

Zusätzlich wurde über die Überprüfungen festgestellt, dass die entsprechende Kommunikation mit den Spielern gar nicht oder verspätet stattfand. Werden bestimmte Auslöser aktiviert, muss der Glücksspielanbieter innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren. Das war bei Progress Play nicht immer der Fall. So konnten auch problematische und auffällige Spieler weiter spielen und weiterhin Einsätze tätigen. Abgesehen hiervon hat der Glücksspielanbieter keine Protokolle angefertigt. Diese müssen jedoch immer erstellt werden, wenn Gründe für eine Kommunikation mit dem Spieler auftreten. Im weiteren Verlauf muss dokumentiert werden, ob und was mit dem Kunden kommuniziert wurde. Verzichtet ein Anbieter auf diese Kommunikation, müssen auch die Gründe hierfür dokumentiert werden. All das wurde von Progress Play scheinbar vernachlässigt.

Für die UKGC gibt es jedenfalls aktuell viel Arbeit, auch gegen die Klage eines Glücksspielanbieters musste man sich zuletzt wehren.

Der Beitrag wurde am 25.5.2022 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , veröffentlicht.
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